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Kompromiss: Innenminister einigen sich bei Bleiberecht

Die Innenminister redeten sich bis in die Nacht die Köpfe heiß, gegen halb vier Uhr früh war es dann vollbracht: "Geduldete Ausländer" dürfen länger bleiben.

Von Frank Jansen

Bremen - Die Innenminister redeten sich bis in die Nacht die Köpfe heiß, gegen halb vier Uhr früh war es dann vollbracht. Die am 31. Dezember auslaufende Altfallregelung für „geduldete Ausländer“, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, aber nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ haben, wird um zwei Jahre verlängert und abgeschwächt. Er sei „sehr froh“, dass es gelungen sei, alle Minister „zu vereinen“, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK), am Freitag.

Auch die Amtskollegen äußerten sich nach dem Abschluss der turnusgemäßen Herbsttagung der IMK zumindest halbwegs zufrieden. Er trage den Kompromiss mit, betonte Berlins Innensenator Ehrhart Körting, der als Sprecher der SPD-regierten Länder für eine endgültige Lösung beim Bleiberecht geworben hatte. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) sprach sogar von einer „humanitären Großtat“.

Die neue Regelung sieht vor, dass für geduldete Ausländer schon der Nachweis einer Halbtagsbeschäftigung im letzten halben Jahr reicht, um eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Dezember 2011 zu erhalten. Das alte Gesetz verlangt, dass „der Ausländer seinen Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichert“. Nach Ansicht von Bouffier, der für die Unionsländer verhandelt hatte, „ist es besser, jemand arbeitet halbtags bei McDonald’s und bekommt etwas vom Staat dazu, als dass er den ganzen Tag zu Hause sitzt“. In der Neuregelung steht auch, dass junge Ausländer, die bis Ende 2009 ihre Schul- oder Berufsausbildung abgeschlossen haben oder sich in einer Ausbildung befinden, eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis bekommen werden.

Wie viele Ausländer von der Neuregelung betroffen sind, ist unklar. Bei der IMK war von 15 000 bis 30 000 die Rede. Die Minister versicherten, jeder Fall werde individuell geprüft. Am Rande hieß es, in zwei Jahren könnte sich das Problem auf eine Restgröße von zehn Prozent reduziert haben. Was nach 2011 geschieht, ist offen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erwähnte die Möglichkeit einer bundesgesetzlichen Lösung.

Ein weiteres großes Thema war die ausufernde Gewalt gegen Polizisten. Die Minister der Union halten es für notwendig, im Strafgesetzbuch speziell Angriffe zu ahnden, die sich gegen Polizeibeamte sowie Feuerwehrleute und Rettungskräfte richten. Der bisherige Paragraf 113 – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Höchststrafe zwei Jahre – reiche nicht aus, hieß es. FDP und SPD verweisen auf die einschlägigen Paragrafen zur Körperverletzung, die hohe Strafen vorsehen.

Nur am Rande kam die umstrittene Studie zur Sprache, die das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen zu Gewalt gegen Polizeibeamte erstellt. Hamburg und Sachsen haben sich aus dem Projekt verabschiedet, da ihnen einige Fragen zu sehr die Privatsphäre berühren. Das Institut hat inzwischen allerdings Fragen gestrichen. Frank Jansen

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