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Betül Ulusoy bei einer Diskussionsveranstaltung mit Bundesjustizminister Heiko Maas.

© Florian Boillot/Davids

Kopftuchstreit in Neukölln: Herr N. will nicht reden

Was veranlasst das Bezirksamt Neukölln, Betül Ulusoy im Kopftuchstreit anzuschwärzen und disziplinarrechtliche Folgen zu fordern? Unser Kolumnist wechselt Emails mit dem Leiter des Rechtsamts.

Um der Wahrheit im Streit zwischen der Rechtsreferendarin Betül Ulusoy und dem Bezirksamt Neukölln etwas näher zu kommen, muss man sich mit Herrn N. unterhalten. Herr N. ist Leiter des bezirklichen Rechtsamts, wo die angehende Juristin einen Teil ihres Dienstes leisten wollte. Nach dem Treffen mit Herrn N. posaunte Frau Ulusoy in die Welt, man habe was gegen ihr Kopftuch in Neukölln.

Der Leiter des Rechtsamts Neukölln schreibt, es habe ein "dienstliches Problem" gegeben

Herr N. könnte sagen, wie es aus seiner Sicht war. Die Sicht seiner Kontrahentin ist dank Facebook etc. bekannt. Herr N. möchte aber nicht telefonieren, er geht nicht ran oder stellt auf besetzt. Er schreibt stattdessen Mails, in denen er auf konkrete Fragen ziemlich schwammige Antworten gibt. Fazit: Es war wohl so, dass Frau Ulusoy, anders als üblich, nicht sofort die nötige Unterschrift bekam, die Rechtsreferendare für die sie betreuende Dienststelle, das Kammergericht, einsammeln müssen. Grund: Ein „dienstliches Problem“ mit dem Kopftuch, schreibt Herr N., das erst habe „bewertet“ werden müssen. Im Übrigen gehen die Darstellungen der beiden auseinander.

Jost Müller-Neuhof ist rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels. Seine Kolumne "Einspruch" erscheint jeden Sonntag auf den Meinungsseiten.
Jost Müller-Neuhof ist rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels. Seine Kolumne "Einspruch" erscheint jeden Sonntag auf den Meinungsseiten.

© Kai-Uwe Heinrich

Das ist allerdings unwichtig. Denn das Kopftuch im juristischen Vorbereitungsdienst ist kein Problem. Mit dem Einverständnis ihrer Ausbilder können Kopftuch-Referendarinnen sogar „hoheitliche Aufgaben mit sichtbarer Außenwirkung“ übernehmen, obwohl das in Neukölln strikt abgelehnt wird.

Im juristischen Vorbereitungsdienst ist das Kopftuch eigentlich kein Problem

Es ist allerdings selten, dass dort solche Aufgaben überhaupt wahrgenommen werden, zumal in einem Rechtsamt mit einem Leiter, der nicht einmal telefoniert. Häufig kommt es dagegen vor, dass Referendare sich mehrfach bei Ämtern bewerben, wie es die Verantwortlichen in Neukölln Frau Ulusoy als grobe Untat vorhalten. Referendarinnen mit Kopftuch können zudem – auch nach dem Neutralitätsgesetz – alles tun, nur dürfen sie, nach dem Willen des Kammergerichts, keine richterlichen Verhandlungen leiten oder als Anklägerinnen im Amtsgericht auftreten. Beides ist wiederum selten, weshalb die Berliner Kopftuch-Referendarinnen bisher damit klaglos einverstanden sind.

Was also veranlasst das Bezirksamt, Frau Ulusoy öffentlich anzuschwärzen und sogar disziplinarrechtliche Folgen zu fordern? Warum werden hysterische Pressemitteilungen verfasst, die ihr „inakzeptables Verhalten“ und „Vortäuschung falscher Tatsachen“ vorwerfen? Was veranlasst diese Behörde, schützenswerte Details einer Personaleinzelangelegenheit auf den öffentlichen Tisch zu legen?

Das Problem begann und endete bei Herrn N., der Frau Ulusoy die Unterschrift verweigerte, als er ihres Kopftuchs ansichtig wurde. Er persönlich sei ja „leidenschaftslos“, was stimmt. Aber wahr ist auch, dass andere es nicht sind in Neukölln. Die angehende Juristin könnte jetzt übungshalber das Bezirksamt verklagen. Herr N. ist Kummer gewohnt.

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