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Katarina Barley, Spitzenkandidatin der SPD für die Europawahl

© dpa/Paul Zinken

Korrekturen an Mietpreisbremse: Barleys Mieten-Wahlkampf

Die Justizministerin kündigt Änderungen an der Mietpreisbremse an. Die Union hält das für ein Manöver. Auch der Mieterbund verspricht sich wenig.

Pünktlich zur Vorstellung des neuen Mietspiegels für Berlin mit erneut schneller als die Teuerung steigenden Mieten hat Bundesjustizministerin Katarina Barley ein weiteres Mal Korrekturen an der Mietpreisbremse angekündigt. Der Spitzenkandidatin der SPD für die Europa-Wahlen zufolge sollen Vermieter zu viel kassierte Mieten zurückzahlen, falls diese sich zuvor nicht an die Regulierungen in dem Gesetz gehalten hatten.

Barley kündigte die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs vor. Die Justizministerin war schon einmal vor mehr als einem Jahr mit einer Ankündigung vorgeprescht, die Mieten freier Wohnungen schärfer zu regulieren, stieß aber so wie auch jetzt auf heftigen Widerstand beim Koalitionspartner CDU/CSU – und musste ihre Vorlage entschärfen.

Gegen Barleys neuen Vorstoß äußerten sich am Montag CDU-Bundesvize Volker Bouffier. Der Ministerpräsident von Hessen hält den Vorschlag für wenig sinnvoll. Ähnlich äußerte sich dessen Amtskollege aus Nordrhein-Westfalen, Regierungschef Armin Laschet (CDU). Er sprach von einem wenig durchdachten Wahlkampfmanöver. Nicht mal der Direktor des Deutschen Mieterbunds Lukas Siebenkotten lobt Barleys Vorschlag.

Umstritten ist die Mietpreisbremse seit deren Einführung. Zentrale Kritikpunkte ist die aufwendige Überprüfung, ob der Vermieter mehr verlangt als ortsüblich plus zehn Prozent. Ist dies der Fall kann der Mieter den Wohnungseigentümer auf den Gesetzes-Verstoß hinweisen. Erst nach dieser „Rüge“ darf er zu viel verlangte Miete einbehalten. Aber auch das ist nur der Fall, wenn nicht eine der vielen Ausnahmen von der Mietpreisbremse gilt: umfassend modernisierte Wohnungen oder solche, für die schon zuvor überhöhte Mieten bezahlt wurden. Auch möblierte Wohnungen dürfen zu ungebremsten Mieten an den Markt.

Die Mietpreisbremse gilt nur für freie Wohnungen

Deshalb erwartet nicht mal der Mieterbund eine dämpfende Wirkung durch Barleys Vorstoß. Die Mietpreisbremse gilt nur für freie Wohnungen. Wegen des kräftigen Mietenanstiegs in den deutschen Ballungsgebieten, ziehen immer weniger Mieter um. Sie finden schlicht keine frei Wohnung zu bezahlbaren Mieten und falls doch, müssen sie mehr zahlen pro Quadratmeter als zuvor.

Auch gilt die Bremse nicht für mehr als 90 Prozent aller Mietverhältnisse, die seit längerem gelten und nicht neu abgeschlossen wurden. Stattdessen gilt für diese der „Mietspiegel“. Dessen am Montag vorgestellte Neuauflage für Berlin weist einen durchschnittlichen Anstieg von 2,5 Prozent jährlich aus. Das liegt deutlich über der allgemeinen Teuerung.

Hier müsse angesetzt werden, heißt es beim Mieterbund: Um den Markt zu beruhigen, sollten die Mieten im Bestand für einen Zeitraum von beispielsweise fünf Jahren grundsätzlich nur noch in Höhe der Inflationsrate steigen.

Als „Ankündigungsministerin“ bezeichnete der bau- und wohnungspolitische Sprecher der Grünen, Chris Kühn, die Justizministerin. Barleys Liste „unerfüllter Versprechen“ sei lang. Dazu zählt ein „Mietspiegelgesetz“, das anders als Barleys Mietpreisbremse, viel mehr nütze im Kampf gegen höhere Mieten, weil es viel mehr Wohnungen betrifft: eben nicht die freien Wohnungen sondern jene, die bereits seit längerem vermietet sind. Ein Mietspiegelgesetz würde auch in Berlin helfen. Denn hier attackieren Wohnungskonzerne die bestehende Verordnung, um bei bestehenden Verträge höhere Mieten durchzusetzen und das sogar teilweise erfolgreich vor Gericht. Deshalb fordern auch die Linke in Bund und Berlin sowie Mietervertreter ein Mietspiegelgesetz.

Einig sind sich Linke und Grüne sowie Mietervertreter außerdem darin, dass die Mietpreisbremse wegen der vielen Ausnahmen ohnehin „weitgehend wirkungslos“ ist, wie Kühn sagt. Auch er verwies auf die vielen Ausnahmen, die eine Überschreitung der Kappungsgrenzen ermögliche.

Für eine „Reformierung des Mietspiegelrechts“ spricht sich sogar der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak aus. Dagegen lehnt er Barleys Pläne zur Mietpreisbremse ab: Mieter könnten „schon jetzt zu viel gezahlte Miete von Anfang an zurückverlangen“, wenn bei der Vermietung „bewusst falsche Angaben“ gemacht wurden. Außerdem müssten Vermieter vor Abschluss eines Vertrages erklären, dass sie die Kappungsgrenzen nach Mietpreisbremse nicht einhalten und auf welche Ausnahme sie sich dabei berufen.

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