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Olaf Glaeseker, der frühere Sprecher von Ex-Bundespräsident Christian Wulff

© dpa

Korruptionsprozess: Wulff rettet Glaesekers Unschuld

Das Landgericht Hannover hat den Korruptionsprozess gegen Olaf Glaeseker, den früheren Sprecher von Christian Wulff, eingestellt. Dennoch sprechen die Richter vom „bösen Anschein“ der Käuflichkeit.

Der Korruptionsprozess gegen Olaf Glaeseker ist nach rund vier Monaten zu Ende. Am Dienstag stellte das Landgericht Hannover das Verfahren gegen den Ex-Sprecher des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff sowie den mitangeklagten Eventmanager Manfred Schmidt gegen eine Geldauflage von je 25 000 Euro ein. Schmidt muss zudem 5000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Beide gelten weiterhin als unbestraft.

Laut Anklage sollte der 52-jährige gelernte Journalist Glaeseker mindestens 650 000 Euro an Sponsorengeldern für die von Schmidt organisierte Prominentenparty „Nord-Süd-Dialog“ zwischen den Ländern Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesammelt haben. Für Schmidt sei bei einer Gewinnmarge von 50 Prozent am Ende ein Gewinn von mehr als einer Million Euro herausgekommen. Im Gegenzug soll Glaeseker Urlaube und Flüge im Wert von 12 000 Euro spendiert bekommen haben.

Die Situation gegenüber dem Eröffnungsbeschluss ihrer Kammer habe sich nach der Beweisaufnahme „entscheidend geändert“, begründete die Vorsitzende Renata Bürgel ihre Zustimmung zu dem bereits zuvor von Staatsanwaltschaft und Vereidigung ausgehandelten Kompromiss. Einzelne Indizien hätten die Anklage wegen Bestechung zwar „durchaus bestätigt“, andere jedoch abgeschwächt. Es fehle insbesondere an der für Korruptionsdelikte typischen Heimlichkeit.

Aussage von Christian Wulff entlastet Olaf Glaeseker

Glaeseker habe als Sprecher des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff „schnell und auf Zuruf“ gearbeitet, insofern sei das Fehlen amtlicher Vermerke nicht verwunderlich. Bürgel deutete an, dass die Zeugenaussage Wulffs wesentlich zur Entlastung seines früheren Mitarbeiters beigetragen hat. Dass sich der Heimlichkeitsvorwurf nicht bestätigt habe, liege auch „an einem Zeugen, der sich jetzt wieder zu erinnern vermochte“. Wulff hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, von Glaesekers Treiben nichts gewusst zu haben, vor Gericht jedoch später erklärt, dass es eine „klare Absprache“ gegeben habe, im Interesse des Landes für die Party zu werben. Auch schloss Wulff anders als zuvor nicht mehr aus, von Glaesekers Urlauben bei Schmidt gewusst zu haben.

Unstreitig habe es gewährte Vorteile für Glaeseker gegeben, sagte Bürgel. Dass hier ein „böser Anschein“ von korruptem Verhalten habe entstehen können, liege auf der Hand „und ist den Angeklagten zuzurechnen“. Glaeseker habe aber keine Alleingänge unternommen, sondern sei ein enger Partner des Ministerpräsidenten gewesen. In der Beweisaufnahme habe sich auch herausgestellt, dass in den Staatskanzleien der Länder in vergleichbarer Weise um Gelder für die Finanzierung geworben wurde, wenngleich es nur in Niedersachsen eine so starke Unterstützung wie durch Glaeseker gegeben habe.

Nach allem könne mit den Geldauflagen „das öffentliche Interesse an einer weiteren Strafverfolgung beseitigt werden“, sagte die Richterin. Die Schwere der Schuld stehe dem nicht entgegen. Hinzu komme, dass die Angeklagten tatsächlich eine enge Freundschaft verbinde und die Taten zwischen 2007 und 2009 und damit bereits länger zurücklägen. Das Strafverfahren mit einer Gesamtdauer von zwei Jahren habe für die Angeklagten erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen gehabt.

Insbesondere die Staatsanwaltschaft war im Wulff-Prozess für angeblich überzogene und unverhältnismäßige Ermittlungen kritisiert worden. Glaesekers Verteidiger Guido Frings wollte sich dem nicht anschließen, sagte aber, es sei „sehr aufwendig“ ermittelt worden. Wichtig sei, dass sein Mandant als unschuldig zu gelten habe und nun sein Leben neu gestalten könne. „Der Vorwurf der Korruption war unberechtigt.“

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