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Der frühere Bundespräsident Christian Wulff will sich nicht auf einen Deal mit der Staatsanwaltschaft einlassen.

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Update

Korruptionsverfahren gegen Ex-Bundespräsidenten: Wulff lehnt Deal mit Staatsanwaltschaft ab

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff lehnt das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover zur Einstellung der Korruptionsermittlungen ab. Das teilten seine Anwälte am Dienstag in Hannover mit. Wulff muss nun mit einer Anklage rechnen.

"Herr Wulff hat sich entschlossen zu kämpfen." Keine zwei Minuten brauchten die Verteidiger des ehemaligen Bundespräsidenten am Dienstag in Hannover, um ihre Ablehnung des Angebots der Staatsanwaltschaft zu begründen. Also keine Einstellung des Korruptionsverfahrens gegen 20.000 Euro Geldauflage - Christian Wulff muss sich demnächst wohl wegen Bestechlichkeit in einem öffentlichen Prozess vor Gericht verantworten

Dass die Ermittlungsbehörde nun in Kürze Anklage gegen das frühere Staatsoberhaupt erhebt, machte sie zeitgleich indirekt deutlich. "Der Abschluss der Ermittlungen steht unmittelbar bevor", teilte die Staatsanwaltschaft schriftlich mit, nachdem am Vortag ein Gespräch beider Seiten im Sande verlaufen war. "Ein hinreichender Tatverdacht ist Grundlage für eine Einstellung nach Paragraf 153 a Strafprozessordnung; ein hinreichender Tatverdacht reicht auch als Grundlage für eine Anklage", sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel ergänzend dem Tagesspiegel.

Die Arbeit der Ermittler konzentrierte sich zuletzt auf eine Hotelübernachtung des Ehepaars Wulff  und einen Oktoberfestbesuch im illustren "Käfer"-Zelt 2008 in München. Die Kosten dafür soll - teilweise - der Filmunternehmer David Groenewold übernommen haben. Es geht dabei um eine Summe von rund 750 Euro. Wulff soll sich im Gegenzug als damaliger Ministerpräsident Niedersachsens per Bittbrief beim Siemens-Konzern für ein Sponsoring eines Groenewold-Films über den früheren Siemens-Manager John Rabe stark gemacht haben. Dem Unternehmer wirft die Staatsanwaltschaft Bestechung zu. Auch er hat die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 30.000 Euro abgelehnt; auch gegen ihn kommt es zum Prozess.

"Die Vorwürfe sind unbegründet. Herr Wulff hat sich nichts zu Schulden kommen lassen", erklärten die Rechtsanwälte Michael Nagel (Hannover) und Bernd Müssig (Bonn). "Das Verfahren ist ohne Wenn und Aber einzustellen." Die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen seien nicht akzeptabel. Die Verteidiger beklagten eine "öffentliche Vorverurteilung" ihres Mandanten. "Die Schutzmechanismen für einen Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren haben für die Person Christian Wulff nicht gegriffen." Für den bevorstehenden Prozess vertraue der Bundespräsident a.D. jedoch "auf die Unabhängigkeit, die Souveränität und das Augenmaß des Gerichts". Man sei davon überzeugt, dass Wulff am Ende eines solchen Verfahrens "vollständig entlastet und rehabilitiert" werde. 

Rückfragen ließen die Verteidiger bei ihrem Kurzauftritt vor einem Dutzend Fernsehkameras nicht zu. Man wolle - wie bisher - das Verfahren möglichst gegen Einflüsse von außen schützen.

Weiteren möglichen Tatkomplexen geht die Staatsanwaltschaft nach diversen Medienberichten offenbar nicht mehr nach. Dabei ging es unter anderem um einen Hotelaufenthalt auf Sylt, dessen Kosten Groenewold für Wulff im Gegenzug für eine Bürgschaftszusage des Landes übernommen haben soll. Die Version des Ex-Präsidenten, er habe dem Unternehmer später das Geld in bar erstattet, sei nicht zu widerlegen gewesen, heißt es.

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