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Präsidiale Nachfolge. Jens Böhrnsen übergibt an Hannelore Kraft. Foto: Reuters

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Politik: Kraft ist neue Präsidentin des Bundesrats Länderkammer wählt mit der NRW-Ministerpräsidentin erstmals eine Frau an die Spitze

Berlin - Nach Bundestag (Rita Süssmuth), Bundesverfassungsgericht (Jutta Limbach) und Bundesregierung (Angela Merkel) ist es nun auch beim Bundesrat so weit: Eine Frau ist an der Spitze. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) wurde am Freitag turnusgemäß zur neuen Bundesratspräsidentin gewählt.

Berlin - Nach Bundestag (Rita Süssmuth), Bundesverfassungsgericht (Jutta Limbach) und Bundesregierung (Angela Merkel) ist es nun auch beim Bundesrat so weit: Eine Frau ist an der Spitze. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) wurde am Freitag turnusgemäß zur neuen Bundesratspräsidentin gewählt. In der Länderkammer geht das jährlich der Größe nach – auf Jens Böhrnsen aus dem nach Einwohnern kleinsten Land Bremen folgte nun die Regierungschefin des bevölkerungsreichsten Landes. Das Amt ist zwar von eher geringer Bedeutung, der Bundesratspräsident leitet vor allem die Sitzungen der Länderkammer. Allerdings ist die Amtsinhaberin offiziell auch Stellvertreterin des Bundespräsidenten, sollte der verhindert sein, etwa während der Staatsbesuche im Ausland. So ist Kraft in gewisser Weise auch erstes weibliches Staatsoberhaupt der Bundesrepublik, i. V. jedenfalls.

Andererseits ist sie, nachdem die schwarz-gelbe Koalition im Bund ihre Mehrheit in der Länderkammer verloren hat, auch so etwas wie die Gegenspielerin der Kanzlerin im Bundesrat. Schließlich will die Opposition diese Situation nutzen, um der Bundesregierung das Leben schwerer zu machen. Freilich fehlen zum ganzen Glück noch 14 Stimmen. So weit ist das rot-rot-grüne Lager derzeit von der Bundesratsmehrheit von 35 Stimmen entfernt. Was sich am Freitag auch schnell zeigte: Der Vorstoß von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Berlin und Bremen gegen die Gesundheitsreform der Bundesregierung, die sozial unausgewogen sei, fand keine Mehrheit. So wird es auch dem Antrag dieses Länderquintetts ergehen, der darauf zielt, die Verlängerung der Akw-Laufzeiten zu kippen. Eine Mehrheit der Opposition im Bundesrat ist auch nicht möglich, wenn alle Landtagswahlen des kommenden Jahres – Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern – zu ihren Gunsten ausgehen. So findet im Bundesrat mindestens bis zur Hamburger Wahl 2012 eine Hängepartie ohne echte Mehrheit statt. Entscheidend ist das „neutrale Lager“ der Länder, die schwarz-rot oder schwarz-grün regiert werden, sich aber häufig enthalten.

Doch finden die Länder schnell zusammen, wenn es um ihre Etats geht. So hat der Bundesrat das Sparpaket der Bundesregierung im Haushaltsbegleitgesetz zwar grundsätzlich begrüßt, aber mit einigen kritischen Anmerkungen und Forderungen versehen. Der Bund solle sich vor allem nicht auf Kosten der Länder und Kommunen sanieren, was nach Ansicht des Bundesrats der Fall ist, weil die Atomindustrie die Brennelementesteuer steuerlich verrechnen darf und damit Steuerausfälle bei den Ländern bewirkt. Allerdings fand der Antrag auf Beteiligung der Länder an dieser neuen Steuer keine Mehrheit. Zudem warnte der Bundesrat die Regierung vor einer zu hohen Belastung der Wirtschaft durch Energiesteuern.

Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum warf der Bundesregierung vor, bei der Haushaltskonsolidierung nur an sich zu denken. Nach Ansicht der Länder tut er das zum Beispiel bei der Herausnahme der Hartz-IV-Empfänger aus der Rentenversicherungspflicht. Hier spart der Bund seine Zahlungen ein, was später dann via Grundsicherung im Alter zu höheren Kosten für die Kommunen (und letztlich auch die Länder) führen kann. Verhindern kann der Bundesrat das Sparpaket nicht, denn es ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz – und für einen Einspruch fehlt der Opposition eben die Mehrheit.

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