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Politik: Krankengeld: Keine Nachzahlungen für Versicherte

Krankenversicherte, die in den vergangenen vier Jahren Krankengeld bekommen haben, sollen trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Juni in der Regel keine Nachzahlung bekommen. Nachzahlungen sollen nur die Versicherten erhalten, die Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt haben.

Krankenversicherte, die in den vergangenen vier Jahren Krankengeld bekommen haben, sollen trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Juni in der Regel keine Nachzahlung bekommen. Nachzahlungen sollen nur die Versicherten erhalten, die Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt haben. Die Gesetzespläne seien im Bundeskabinett bereits abgestimmt, um Beitragserhöhungen der Krankenkassen zu verhindern, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. Hintergrund ist das Verfassungsurteil zu Sozialbeiträgen auf das Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen. Das Gericht hatte es als verfassungswidrig verworfen, dass auf die Zahlungen Beiträge erhoben, diese aber bei Leistungen wie Arbeitslosengeld nicht berücksichtigt werden.

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