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© ddp

Krankenkassen: Kein Zusatzbeitrag für Hartz-IV-Bezieher

Hartz-IV-Empfänger müssen voraussichtlich die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus eigener Tasche bezahlen. Das Arbeitsministerium arbeitet an einer unbürokratische Lösung. Unterdessen kündigen erste Kassen höhere Beiträge an.

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Berlin - Hartz-IV-Empfänger müssen voraussichtlich die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus eigener Tasche bezahlen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wird derzeit an einer „schnellen und unbürokratischen“ Lösung gearbeitet, damit Langzeitarbeitslose nicht unter Druck geraten, ihre Kasse zu wechseln.

Die DAK und weitere Krankenkassen wie die Deutsche BKK und die BKK Gesundheit hatten angekündigt, dass sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen werden. In der Regel geht es um eine Pauschale von acht Euro im Monat. Die BKK Westfalen-Lippe kündigte an, sie werde für Einkommen über 1200 Euro einen Zusatzbeitrag von einem Prozent des Einkommens einfordern. Auch die BKK für Heilberufe und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln wollen rückwirkend zum 1. Januar ein Prozent des Bruttoeinkommens einziehen.

Unter dieser Grenze solle der Betrag maximal ein Prozent des Einkommens betragen. „Das ist unsere soziale Komponente“, sagte Vorstandschef Willi Tomberge der Nachrichtenagentur Reuters. Die Kassen dürfen Zusatzbeiträge erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Erstmals sollen sie Mitte März fällig werden.

Für Hartz-IV-Empfänger übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit den „regulären“ Krankenkassenbeitrag. Doch die Zusatzbeiträge – so die Gesetzeslage – müssen sie aus ihrem Arbeitslosengeld II bezahlen. Nur in Härtefällen ist die BA verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Das kann dann der Fall sein, wenn ein chronisch Kranker Anspruch auf bestimmte Programme seiner Krankenkasse hat, die er beim Wechsel verlieren würde. Um zu verhindern, dass Hartz-IV-Empfänger die Kasse wechseln müssen, wenn sie den Zusatzbeitrag vermeiden wollen, arbeiten das Arbeits- und Gesundheitsministerium mit der Bundesagentur an einer „einvernehmlichen Lösung“. Es könne nicht darum gehen, ein „Kassenkarussell“ in Gang zu setzen, das sich immer schneller drehe, sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums. Kurzfristig sollen daher die Jobcenter angewiesen werden, großzügig bei der Übernahme der Zusatzbeiträge zu sein. Langfristig könnte es dem Vernehmen nach darauf hinauslaufen, dass die BA für Hartz-IV-Empfänger, die vom Zusatzbeitrag betroffen sind, eine Pauschale in den Gesundheitsfonds einzahlen wird. „Gespräche darüber laufen“, heißt es.

Zum Wechsel in eine andere Kasse wird derzeit kein Hartz-IV-Empfänger gezwungen. „Es gibt gegenüber den Jobcentern keine Anweisung“, sagte eine BA-Sprecherin. Sollte ein Hartz-IV-Empfänger dennoch zum Wechsel aufgefordert werden, „soll er sofort Widerspruch einlegen“, empfiehlt Marion Drögsler, Bundesvorsitzende des Arbeitslosenverbandes Deutschland. Aktuelle Fälle sind dem Verband bisher nicht bekannt.

Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet 2010 ein Defizit von 7,5 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds. Der Bund sieht einen Zuschuss von etwa 3,9 Milliarden Euro vor, der noch vom Bundestag gebilligt werden muss. Bis zu acht Euro Pauschale im Monat dürfen die Kassen ohne Einkommensprüfung erheben. Verlangen sie mehr, darf der Betrag ein Prozent des Einkommens des Versicherten nicht überschreiten. Bei Hartz-IV-Empfängern wäre diese Grenze jenseits der acht Euro sofort erreicht.

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