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Krankenversicherung: Was beim Kassenwechsel zu beachten ist

Mehrere gesetzliche Krankenkassen haben angekündigt, ihre Beiträge zum Jahresbeginn zu erhöhen. In diesem Fall haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Der Kassenwechsel sollte allerdings gut überlegt sein.

Berlin - Zum 1. Januar wollen nach Angaben des Bundesversicherungsamts 91 Kassen ihren Beitragssatz erhöhen, in 32 Fällen hat die Behörde bereits eine Genehmigung ausgesprochen. Viele Versicherte werden daher über einen Wechsel der Kasse nachdenken. Und der kann sich lohnen: Wechselt ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttolohn von 3562,50 Euro von einer Kasse mit 14,5 Prozent Beitragssatz zu einer mit einem Satz von 12,5 Prozent, spart er im Jahr 427 Euro. Das hat die Stiftung Warentest in Berlin errechnet. Was bei einem Kassenwechsel beachtet werden muss:

Information: Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihre Mitglieder über eine Beitragserhöhung zu informieren. Die Verbraucherzentrale rät deshalb zu einem Blick in die Mitgliederzeitschrift oder auf die Gehaltsabrechnung für den Januar.

Fristen: Das Sonderkündigungsrecht besteht für zwei Monate. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar muss die Kündigung also spätestens am 28. Februar bei der Krankenkasse eingehen. Versicherte, die schon länger als 18 Monate Mitglied ihrer Kasse sind, sind nicht auf das Sonderkündigungsrecht angewiesen und können auch noch später wechseln. Eine Kündigung wird zum Ende des Folgemonats wirksam, eine Kündigung im Februar also zum Ende März.

Beitragssätze: Die Beitragssätze gehen stark auseinander - in Bayern derzeit von 12,1 bis über 15 Prozent. Weil nicht alle Krankenkassen bundesweit gewählt werden können, sind Listen mit den jeweiligen Beiträgen bei den Landes-Verbraucherzentralen erhältlich.

Kriterien: Ein Wechsel sollte jedoch gut überlegt sein, rät Krankenversicherungsexpertin Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern. Niemand sollte nur auf die Prozentzahl schauen. "Der Beitragssatz kann ja schnell steigen", gibt Daniela Hubloher, Expertin für Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen, zu bedenken. Ein Wechsel lohnt sich nach Einschätzung von Verbraucherschützern vor allem dann, wenn Versicherte sich damit bessere Leistungen sichern. "Sie müssen die Leistungskataloge der Kassen vergleichen", sagt Wolfgang Candidus von der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten. Wichtig ist das vor allem für chronisch Kranke und andere, die viele Leistungen in Anspruch nehmen.

Auch Krankenhausleistungen seien beim Preisvergleich einzubeziehen. Denn die "Regelversorgung" sei meist kein Problem - Knackpunkte seien vielmehr zusätzliche Leistungen, die nicht im gesetzlichen Katalog enthalten sind. "Letztere sind ja immer gleich und machen 95 Prozent aller Leistungen aus", sagt Daniela Hubloher.

Neben dem Beitragssatz sollten auch Erreichbarkeit, Kundenfreundlichkeit und Beratung berücksichtigt werden.

Privatversicherte: Auch für Privatversicherte besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen. Ein Wechsel ist hier aber bislang häufig mit finanziellen Verlusten verbunden, weil der bisherige Versicherer gebildete Altersrückstellungen behalten kann und diese daher neu angespart werden müssen. Bei einem Wechsel sei dann der Einstieg eventuell günstiger, die Beiträge stiegen danach aber häufig schneller an, warnt Krause-Böhm. Nach bisherigen Plänen soll dies mit der kommenden Gesundheitsreform geändert werden. (tso/dpa/AFP)

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