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Politik: Krause klagt über politischen Prozess

Urteil nach acht Monaten Verhandlung gegen Ex-Minister Krause: Drei Jahre und neun Monate

Rostock. Wegen Betrugs, Untreue und versuchter Steuerhinterziehung soll der ehemalige Bundesverkehrsminister Günther Krause für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das entschied am Montag die Wirtschaftskammer des Rostocker Landgerichts. Der von ihm angerichtete Schaden soll 6,5 Millionen Euro betragen.

Der 49 Jahre alte einstige CDU-Politiker und Bundesverkehrsminister nahm das Urteil nach einem acht Monate dauernden Prozess gefasst auf. Krause sieht sich als Opfer einer „gut organisierten kriminellen Veranstaltung". Die Verteidiger des als Bauunternehmer gescheiterten Ex-Ministers sprachen von einem „politischen Prozess“ und wollen Berufung einlegen.

Nach seinem Rücktritt als Minister 1993 wollte Krause mit einer eigenen Firma für die Ostdeutschen preisgünstige „Volkshäuser“ bauen. Ein dafür vorgesehener Kredit der Bayerischen Landesbank landete aber ohne Wissen seiner Mitgesellschafter in zweifelhaften Yen-Dollar-Spekulationen in der Schweiz und verschwand auf Nimmerwiedersehen. Das Gericht sieht darin Untreue. Außerdem gab Krause 1994 und 1995 dem Finanzamt gegenüber falsche Einkünfte an, versuchte also, Steuern zu hinterziehen. Außerdem soll er im Wahljahr 1998 als Privatmann Bürgschaften für seine bereits vor der Pleite stehende Firma angenommen haben, die er nicht einlösen konnte. Damit habe Krause, so das Gericht, in drei Fällen Gläubiger betrogen. In dem Prozess sagte seine Ex-Frau Heidrun gegen ihn aus. Das gemeinsame Haus, in dem Krauses Gattin nach der Scheidung lebte, war im Vorjahr gepfändet worden. Nach eigenen Angaben lebt Krause, der 1990 mit Wolfgang Schäuble den Einigungsvertrag aushandelte, als Angestellter einer Baufirma von Einkünften knapp über dem Sozialhilfe-Niveau. Der Rest werde regelmäßig gepfändet, um Schulden abzutragen.

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