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Kriminalität: BGH: Urteil zum Tod von Behindertem zu milde

2003 hatte ein damals 38-Jähriger einen ihm anvertrauten geistig Behinderten brutal zusammengeschlagen und so lange liegen gelassen, bis der 29-Jährige tot war. Das Urteil des Landgerichts Kassel von rund acht Jahren Haft ist zu milde, entschied nun der BGH.

Das Verbrechen an einem brutal zu Tode geprügelten geistig behinderten Mann aus Kassel wird möglicherweise mit einer härteren Strafe geahndet. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob ein Urteil des Landgerichts Kassel vom Juni 2007 auf und ordnete einen neuen Prozess an. Das Landgericht hatte den damals 42-jährigen Hauptangeklagten nur wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Der Angeklagte hatte im Juli 2003 mit einem Holzschemel massiv auf den Kopf des in seinem Haus lebenden 29-Jährigen eingeschlagen. Das Landgericht war aber nicht davon überzeugt, dass die Schläge die Todesursache waren. Auch einen Tötungsvorsatz des Angeklagten verneinte das Gericht. Der BGH stufte diese Beweiswürdigung jedoch als lückenhaft ein und gab damit der Revision der Nebenklägerin - der Mutter des Opfers - in vollem Umfang statt. Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen eine Bestätigung des milden Urteils beantragt. (Az: 2 StR 626/07 vom 5. März 2008)

Im neuen Prozess müsse das Landgericht prüfen, ob der 42-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlags oder sogar wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt werden müsse, sagte die Senatsvorsitzende Ruth Rissing-van Saan bei der Urteilsverkündung. Dann sind Strafen bis zu 15 Jahre möglich - und auf Mord steht zwingend lebenslang. Auch die wegen versuchten Mordes zu vier Jahren Haft verurteilte Frau des Angeklagten muss sich erneut verantworten. Bei ihr kommt zusätzlich eine Verurteilung wegen Aussetzung oder Misshandlung Schutzbefohlener in Betracht.

Angeklagte wollten Verschwinden vertuschen

Der Leidensweg des geistig leicht behinderten Mannes hatte Ende 2002 begonnen, als er in den Haushalt seiner späteren Peiniger einzog - die seine Sozialhilfe einkassierten. Immer wieder wurde er geschlagen, gedemütigt und nicht ausreichend ernährt, so dass sich sein Zustand zusehends verschlechterte.

Am 6. Juli 2003 kam es zur Eskalation: Aus nichtigem Anlass schlug der Angeklagte den wehrlosen jungen Mann zusammen und ließ in - blutend und mit Hämatomen übersät - einen Tag liegen. Tags darauf wollte das Paar ihn zusammen mit zwei Helfern in Thüringen aussetzen, um sein Verschwinden zu vertuschen. Zwar wollte man ihn zwischenzeitlich doch ins Krankenhaus bringen - doch da war das Opfer bereits tot. Sie versteckten die Leiche in einem Waldstück bei Eisenach, wo sie zwei Wochen später gefunden wurde. (jvo/dpa)

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