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Kriminalität: BKA erwartet drei bis vier Online-Durchsuchungen im neuen Jahr

Der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, rechnet im Jahr 2009 mit drei bis vier Online-Durchsuchungen. Er ist überzeugt, dass das BKA-Gesetz auch einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde.

"Wir werden sie anwenden in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen, wenn die Möglichkeiten unterhalb der Online-Durchsuchung ausgeschöpft sind", sagte Jörg Ziercke mit Blick auf das BKA-Gesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt.
  
Die Software dafür sei fertig gestellt, sie müsse jedoch an den jeweiligen Fall angepasst werden. Jede Durchsuchung werde durch einen Richter angeordnet. Ziercke zeigte sich mit dem lang umstrittenen BKA-Gesetz zufrieden, durch das seine Behörde im Kampf gegen den Terrorismus neue Befugnisse erhält: "Durch das Gesetz werden wichtige Lücken bei der Terrorbekämpfung geschlossen."
  
Verfassungsbeschwerde droht

Der BKA-Chef ist überzeugt, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht einer Klage standhalten würde: "Aus meiner Sicht wird das Gesetz Bestand haben." Grüne und FDP haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar entschieden, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen - allerdings nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Nach monatelangen Verhandlungen war das Gesetz wenige Tage vor Weihnachten von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden.
  
Das BKA-Gesetz sieht neben der Online-Durchsuchung auch Späh- und Lauschangriffe bei Terrorverdächtigen sowie Telefon-Überwachung und Rasterfahndung vor. Für die heimliche Online-Durchsuchung von Computern von Verdächtigen müssen die Beamten das Spionageprogramm für den umstrittenen "Bundestrojaner" allerdings per E-Mail oder über einen anderen technischen Weg installieren. Die Wohnung des Verdächtigen dürfen sie dazu nicht betreten. Gestrichen wurde zuletzt die Regelung, dass eine Online-Durchsuchung bei "Gefahr im Verzuge" auch ohne richterlichen Beschluss gestartet werden kann.(mfa/AFP)

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