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Das Trauma. Eine Szene aus der Silvesternacht vor dem Kölner Dom. Hier kam es zu zahlreichen Übergriffen. Das neue Sexualstrafrecht soll auch darauf reagieren.

© Markus Böhm/dpa

Kriminalität: Koalition entschärft Pläne zum Gesetz gegen Gruppen-Übergriffe im neuen Sexualstrafrecht

Am Donnerstag kommt das neue Sexualstrafrecht ins Parlament. Union und SPD wollen den Tatbestand "Straftaten aus Gruppen" enger fassen als vorgesehen

Unmittelbar vor der geplanten Abstimmung über die Reform des Sexualstrafrechts am Donnerstag hat die Koalition ihr Vorhaben nachgebessert, sexuelle Übergriffe aus Personengruppen heraus gesondert unter Strafe zu stellen. Der Tatbestand war insbesondere von der Union nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht gefordert worden.

Im entsprechenden Änderungsantrag, der am Mittwoch im Rechtsausschuss beschlossen werden soll und dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es nun, strafbar mache sich nur, „wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt“ und aus dieser Gruppe heraus sexuelle Nötigungen oder Belästigungen begangen werden.

Nach den ursprünglichen Plänen der Koalition sollte es bereits reichen, dass sich jemand „an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt.“ Kritiker sahen darin einen Verstoß gegen das Schuldprinzip und das Risiko einer zu weiten Strafbarkeit, etwa bei Menschenansammlungen, die ein Einzelner nicht überblickt.

Der Entwurf stellt nun klar, dass ein Täter „mindestens billigend in Kauf nimmt, dass aus der Gruppe heraus Straftaten begangen werden“. Welche, sei unerheblich, denn bei solchen Delikten würden typischerweise neben Sexualdelikten auch Diebstähle oder Körperverletzungen begangen, heißt es in der Entwurfsbegründung. Bloße Ansammlungen von Menschen seien nicht erfasst, weshalb sich niemand strafbar mache, der etwa in einer überfüllten U-Bahn mitfahre, in der ein Täter sexuell übergriffig werde.

Die Tatbegehung aus Gruppen sei ein „neues und gewichtiges Phänomen“, das strafrechtlich bisher nicht voll erfasst werde und für Opfer ein „erhöhtes Gefahrenpotenzial“ berge, heißt es weiter. Verteidigungs- und Fluchtchancen würden bei solchen Übergriffen stark eingeschränkt. Zudem seien solche Gruppen „durch eine motivierend wirkende Dynamik gekennzeichnet“, die dazu führe, dass Einzelne ihre Hemmungen überwinden.

Als Strafrahmen für den neuen Paragrafen 184j „Straftaten aus Gruppen“ ist Haft bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Zudem sieht die Reform vor, das Prinzip "nein heißt nein" bei der sexuellen Nötigung einzuführen, wonach genügen soll, dass der Wille eines Opfers sexuellen Handlungen erkennbar entgegensteht. Zudem stellt der Entwurf die sexuelle Belästigung unter Strafe.

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