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Tatort an der Dreisam. Blumen und Kerzen standen lange Zeit an dem Ort, an dem 16.10.2016 eine getötete Studentin aufgefunden wurde. Was danach über den mutmaßlichen Täter bekannt wurde, beschäftigt das ganze Land über Wochen.

© dpa

Kriminelle als Flüchtlinge: Wenn Datenschutz fatale Folgen hat

Im Fall Freiburg war der Flüchtlingsstatus ein Schutzmantel für den Täter. Er konnte wegen Datensensibilitäten unbehelligt nach Deutschland kommen. Das muss sich ändern. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Barbara John

Heute wissen wir, dass der Mord an der Freiburger Studentin mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern gewesen wäre. Das gelang deshalb nicht, weil Polizei und Justiz in Griechenland entscheidende Erkenntnisse über den wegen Mordversuchs verurteilten afghanischen Täter nicht in ein zentrales europäisches Datensystem eingegeben haben. Und das, was eingestellt worden war, erreichte die deutschen Behörden nicht, weil es nicht mit zugänglichen Datenbanken verknüpft war. Ein zentrales Versäumnis auf europäischer Ebene mit tödlichen Folgen.

Ist das „nur“ ein grober handwerklicher Fehler – oder ist es Ausdruck der Befürchtung, dass Offenlegung und Weitergabe von Ermittlungsdaten über kriminelle Flüchtlinge einen Generalverdacht gegen alle Flüchtlinge erzeugen könnten? Klären lässt sich das nicht. Es spricht aber viel für den Kontrollverlust in der Datenerfassung, der bereits im Jahr 2013 anfing und weiterhin besteht.

Generalverdacht ist falsch, Generalentlastung aber auch!

Eine – wenn auch gut gemeinte – Generalentlastung für Geflüchtete wäre dagegen genauso daneben wie ein schlecht gemeinter Generalverdacht. Es ist zwar unverantwortlich, wenn Einpeitscher bei der AfD, noch bevor Ermittlungen bei Flüchtlingen abgeschlossen sind, reflexartig die Aufnahme Schutzsuchender in Frage stellen, aber ist es nicht auch unverantwortlich, wenn hier und da betont wird, der Täter werde wie jeder Einheimische zur Rechenschaft gezogen, und Nationalität und Flüchtlingsstatus spielten keine Rolle?

Im Freiburger Fall war es nämlich genau umgekehrt: Der Flüchtlingsstatus hat den mutmaßlichen Täter zunächst geschützt. Es gab keine zusätzlichen Informationen zu seiner Person, wie sie standardmäßig bei Interpol abfragbar sind. So wurde dieser Schwerkriminelle in Deutschland wie ein Unschuldslamm behandelt, bis er erneut zuschlug. Deshalb ist gerade die sorgfältige Identifizierung festgenommener Täter aus dem Flüchtlingsmilieu und die zügige Weitergabe der Erkenntnisse an andere Behörden das Gebot der Stunde. Das muss jetzt in Europa verstanden werden, sonst bleiben diese Täter eine Gefahr – für alle und auch für die Flüchtlinge.

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