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Neubaugebiet in Berlin-Marzahn

© itty Kleist-Heinrich

Krise auf dem Wohnungsmarkt: Bundesrat besiegelt Verschärfung der Mietpreisbremse

In Gebieten mit angespannter Wohnungslage gelten künftig strengere Regeln für Vermieter. Die Umlage von Modernisierungskosten auf Mieter etwa wird beschränkt.

Mieter sind künftig besser vor hohen Mietsteigerungen geschützt: Der Bundesrat stimmte am Freitag für eine Verschärfung der Mietpreisbremse und eine stärkere Begrenzung der Kosten, die Vermieter nach einer Modernisierung auf Mieter umlegen können. Die neuen Bestimmungen könnten noch im Januar in Kraft treten: Der Bundespräsident muss das Gesetz nun unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann einen Monat später in Kraft treten kann.

Die verschärfte Mietpreisbremse gilt künftig in Gebieten mit einer angespannten Wohnlage. Vermieter dort müssen bereits vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Ansonsten können sie sich - bei einer Erhöhung der Miete - nicht darauf berufen.

Um zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen, reicht künftig zudem eine einfache Rüge. Der Mieter muss nicht mehr darlegen, warum die verlangte Miete seines Erachtens zu hoch ist. Für alle Mieter im Bundesgebiet gibt es Verbesserungen bei der Modernisierungsumlage. Vermieter dürfen künftig nur noch acht Prozent auf die Miete umlegen. Derzeit sind es elf Prozent.

Die Langzeitrecherche „Wem gehört Berlin“ ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie uns mitteilen, wer Eigentümer Ihrer Wohnung ist, und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

Neu eingeführt wird eine absolute Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung nach Modernisierung: Der Vermieter darf die Miete um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen, bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben Euro pro Quadratmeter nur um höchstens zwei Euro.

Das sogenannte Herausmodernisieren gilt künftig als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer hohen Geldbuße bestraft. Eine missbräuchliche Modernisierung wird beispielsweise vermutet, wenn sich die Monatsmiete mit der angekündigten Mieterhöhung mindestens verdoppelt. (AFP)

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