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Krisenszenario: Kein genereller Einsatz der Bundeswehr im Inland

Enttäuschung für die Union: Ein künftiger Einsatz der Bundeswehr im Inneren bleibt auf besonders schwere Unglücksfälle begrenzt. Ob ein solcher erreicht ist, entscheidet "bei Gefahr im Verzug" der Innen- oder der Verteidigungsminister. Der Linken geht der Kompromiss zu weit.

Für die Bundeswehr wird es keine generelle Genehmigung für einen Einsatz im Inland geben. Nach jahrelangem Streit einigte sich die Koalition darauf, den Einsatz der Streitkräfte auf besonders schwere Unglücksfälle zu beschränken. Dazu soll der Amtshilfe-Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden. Der vom Innenministerium ausgearbeitete und mit Justizministerium, Auswärtigem Amt und Verteidigungsministerium abgestimmte Gesetzentwurf solle in Kürze dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Mit der Verfassungsänderung reagiert die Regierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte 2006 den Paragrafen 14, Absatz 3, des noch von Rot-Grün geschaffenen Luftsicherheitsgesetzes verworfen. Dieser wollte den Abschuss eines entführten und als Waffe eingesetzten Flugzeuges zulassen. Die Verfassungsrichter sahen darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde, weil auch unbeteiligte Dritte betroffen wären. Mit der Einigung des Koalitionsausschusses sind weitergehende Vorstellungen der Union für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland vom Tisch.

Entscheidung über Gefahrenlage liegt beim Innen- oder Verteidigungsminister

Mit der Verfassungsänderung wäre es möglich, ein nur von Terroristen besetztes Flugzeug abzuschießen. Laut Gesetzentwurf soll Artikel 35 ergänzt werden: "Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen." Wenn erforderlich, kann dann die Bundesregierung auch den Landesregierungen Weisungen erteilen. Ferner ist eine Eilkompetenz vorgesehen: "Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister." Das kann der Innen- oder der Verteidigungsminister sein.

Der Linken geht der Kompromiss dennoch zu weit. "Die Bundeswehr hat im Inneren aus historischen, politischen, rechtlichen und fachlichen Gründen nichts zu suchen", erklärte die Innenexpertin der Linksfraktion, Petra Pau. Sollten Union und SPD mit einer Grundgesetzänderung das seit Jahrzehnten bestehende Trennungsgebot zwischen Armee, Polizei und Geheimdiensten aufheben, drohe ein "präventiver Sicherheitsstaat". (nis/dpa/ddp)

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