zum Hauptinhalt
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke

© Reuters/Annegret Hilse

Exklusiv

Höcke knickt ein: Verfassungsschutz darf AfD-„Flügel“ als „immer extremistischer“ bezeichnen

Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke wollte eine Einschätzung des Verfassungsschutzes verbieten lassen. Auf eine Beschwerde hat er jetzt verzichtet.

Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke nimmt es hin, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den von ihm geführten nationalistisch-konservativen „Flügel“ der Partei als „immer extremistischer“ bezeichnet. Der Politiker wollte entsprechende Interview-Äußerungen des BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang vom Kölner Verwaltungsgericht untersagen lassen, wurde jedoch im Oktober abgewiesen (Az.: 13 L 2217/19).

Wie das Gericht jetzt auf Tagesspiegel-Anfrage mitteilte, habe Höcke auf eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht verzichtet: „Der Beschluss ist rechtskräftig.“

Das Gericht sieht ausreichend Anhaltspunkte

Der Gerichtsentscheidung zufolge war der Eilantrag Höckes bereits unzulässig, da dieser nicht selbst betroffen sei, sondern lediglich eine Teilorganisation seiner Partei. Zudem habe sich der Verfassungsschutz mit den Äußerungen im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse gehalten. Es lägen ausreichend Anhaltpunkte dafür vor, dass der „Flügel“ tatsächlich „immer extremistischer“ würde. Zudem seien Haldenwangs Worte auch verhältnismäßig „angesichts des großen medialen Interesses“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false