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Politik: Kritikerin Putins in Psychiatrie eingewiesen

Wer Putin vorwirft, in Russland allmählich wieder sowjetische Zustände herzustellen, sah sich erst dieser Tage wieder bestätigt. Die roten Kremlchefs hatten einst Regimekritiker gleich reihenweise in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen und sie dort oft lebenslänglich verwahrt.

Wer Putin vorwirft, in Russland allmählich wieder sowjetische Zustände herzustellen, sah sich erst dieser Tage wieder bestätigt. Die roten Kremlchefs hatten einst Regimekritiker gleich reihenweise in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen und sie dort oft lebenslänglich verwahrt. Gleiches droht jetzt der Regimekritikerin Larissa Arap. Als diese sich Kopien medizinischer Gutachten für ihren Führerschein in der Poliklinik abholen wollte, ließ der Arzt sie mit Rettungswagen und Polizeieskorte in die geschlossene Psychiatrie in der Gebietshauptstadt Murmansk an der Barentssee bringen.

Zuvor hatte der Arzt ihr einen Artikel vorgehalten, der die Zustände in der Kinder- und Jugendpsychiatrie anprangert. Das Personal, kritisiert sie dort, würde „eine Grobheit an den Tag legen, die an Folter grenzt“. Unter dem Titel „Irrenhaus“ war der Text in einer Oppositionszeitung erschienen. Herausgeber ist die Vereinigte zivile Front OGF von Ex-Schachweltmeister Garry Kasparow. Die OGF hatte im Frühjahr in mehreren Städten Russlands, darunter auch in Murmansk, Anti-Putin-Märsche organisiert. Larissa Arap ist Mitglied der dortigen OGF-Basisorganisation.

Deren Chefin, Jelena Wassiljewa, die sich zusammen mit Larissas Familie bisher vergeblich um deren Freilassung bemüht, nannte den Vorgang „ungeheuerlich“. In der Tat: Eine Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie darf nur vorgenommen werden, wenn das Gericht das Gutachten eines Ärztekonzils bestätigt, aus dem hervorgeht, dass der Patient für sich oder für andere ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellt. So jedenfalls steht es in dem Gesetz zur Psychiatrie, das deren Missbrauch wie in der Sowjetunion verhindern sollte. Es war daher eines der ersten, die das neue Russland Anfang der Neunziger auf Druck demokratischer Kräfte verabschiedete.

Im Falle Arap aber gibt es weder einen Gerichtsbeschluss noch einen ärztlichen Befund, Tochter Taissja verweigern die Ärzte Befunde und Erklärungen. Als diese dagegen protestierte, drohte eine Ärztin auch ihr mit Zwangsverwahrung in einer geschlossenen Anstalt. Dabei, so die junge Frau hiesigen Medien gegenüber, habe die Ärztin ihr den Artikel ihrer Mutter vorgehalten. Die dort enthaltenen Fakten seien „abnormal“, ihre Mutter werde daher für sehr lange, vielleicht für immer in Behandlung bleiben.

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