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"Kuckuckskinder": Recht auf heimliche Vaterschaftstests?

Mehr als zehn Jahre hat ein Mann Unterhalt für ein Kind gezahlt, das nicht von ihm stammt. Doch mit einer Klage scheiterte er bislang in allen Instanzen. Nun prüft das Bundesverfassungsgericht die Rechtslage.

Karlsruhe - Ist es mein Kind oder ein "Kuckuckskind"? Diese Frage stellte sich ein Mann aus dem Raum Hildesheim und machte einen heimlichen Vaterschaftstest. Ein von seiner vermeintlichen Tochter benutzter Kaugummi brachte ihm dann im Oktober 2002 Gewissheit. Doch obwohl das Kind nicht von ihm stammt, scheiterte seine Klage bislang in allen Instanzen. Am Dienstag prüft nun das Bundesverfassungsgericht, ob ein heimlicher Test gegen die Grundrechte des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und deshalb unzulässig ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) meint, oder ob Väter von Kuckuckskindern sich doch auf ihn stützen können, um sich von finanziellen Belastungen zu befreien.

Nicht nur für den gehörnten Ehemann ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar vergangenen Jahres ein Skandal. Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hält es für "untragbar", dass Betroffene für Kuckuckskinder Unterhalt zahlen und ihnen einen Teil ihres Erbes vermachen müssen, nur weil sie heimlich gemachte Vaterschaftstests nicht vor Gericht verwenden dürfen. Diese Rechtslage sei europaweit einmalig, kritisierte der Justizminister in den "Stuttgarter Nachrichten".

Zypries will Verfahren vereinfachen

Die Hürden für eine Anfechtungsklage der Vaterschaft vor deutschen Gerichten sind in der Tat hoch: Kann ein rechtlicher Vater keinen begründeten Verdacht an der Treue der Kindsmutter vortragen, verweigern ihm die Gerichte das Recht, einen offiziellen Vaterschaftstest machen zu lassen. So geschah das auch dem Mann aus der Nähe von Hildesheim. Er hatte Zweifel an seiner Vaterschaft, doch ein Gutachten über seine eingeschränkte Zeugungskraft reichte dem Gericht allein nicht aus. Golls Bundesratsinitiative, die diese schiefe Rechtslage ändern sollte, versandete allerdings im dortigen Rechtsausschuss, weil die Länder auf einen klärenden Richterspruch aus Karlsruhe warten.

Das Urteil könnte dann womöglich mit Blick auf die Schutzbelange der betroffenen Kinder und das Bedürfnis der Väter nach Aufklärung salomonisch ausfallen und einem Vorschlag von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur Lösung des Problems nahe kommen. Zypries plädierte dafür, heimliche Vaterschaftstests zu verbieten, weil sie immer das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung desjenigen verletzten, dessen genetische Daten ohne Einwilligung untersucht würden. Im Gegenzug könnte zugleich das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung wesentlich vereinfacht und misstrauischen Vätern damit zu ihrem Recht verholfen werden.

Diskreter Test

Golls Vorschlag sieht dagegen vor, dass Väter, Mütter und Kinder das Recht auf einen heimlichen Test bekommen sollten, nicht aber etwa Schwiegereltern. Nach einer unlängst veröffentlichen britischen Studie stammen europaweit zwar nur 3,7 Prozent der Kinder nicht vom rechtlichen Vater ab. Ein diskreter Test, so Goll, könnte einem Vater aber Zweifel nehmen, während die von Zypries gewollte vorherige Einwilligung zum Test rund 96 Prozent der Familien unnötig belasten würde.

Auch das zweite Verfahren am Dienstag, dem "Tag der offenen Tür" am Bundesverfassungsgericht, befasst sich mit der Zeugung von Kindern. Dabei geht es um die Frage, ob Krankenkassen laut Gesetz auch dann für die Kosten einer künstlichen Befruchtung aufkommen müssen, wenn die potenziellen Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Im umstrittenen Fall lebt die 34-jährige Klägerin mit ihrem 32-jährigen, zeugungsunfähigen Mann seit über zehn Jahren nichtehelich zusammen. Ihre Krankenkasse hatte die Übernahme der Kosten in Höhe von knapp 1400 Euro für eine künstliche Befruchtung abgelehnt, weil sie mit ihrem Partner nicht verheiratet sei. (Von Jürgen Oeder, AFP)

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