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Politik: Kuhn und Roth kandidieren wieder für Grünen-Vorsitz Parteitag soll Ausnahmeregelung und Urabstimmung beschließen

Berlin. Die Grünen-Parteichefs Claudia Roth und Fritz Kuhn wollen es nun doch noch einmal wissen: Beim Parteitag im Dezember werde sie ebenso wie Fritz Kuhn wieder als Vorsitzende kandidieren, kündigte Claudia Roth am Montag an.

Von Hans Monath

Berlin. Die Grünen-Parteichefs Claudia Roth und Fritz Kuhn wollen es nun doch noch einmal wissen: Beim Parteitag im Dezember werde sie ebenso wie Fritz Kuhn wieder als Vorsitzende kandidieren, kündigte Claudia Roth am Montag an. Aus mehreren Landesverbänden seien Parteitags-Anträge zum Thema Trennung von Amt und Mandat eingegangen, die sich für eine zweijährige Ausnahmeregelung für Vorstandsmitglieder aussprechen und gleichzeitig vorschlagen, die Grundsatzfrage in einer Urabstimmung der Grünen-Mitglieder beantworten zu lassen. Damit werde dem Parteitag in Hannover nicht die in Bremen schon abgelehnte Fragestellung wieder vorgelegt, sondern in einer neuen Weise abgestimmt, sagte Roth: „Das ist das allerdemokratischste Instrument, und es ist ein neues Instrument.“

Beim Parteitag von Bremen vor zehn Tagen war die Parteispitze knapp mit dem Versuch gescheitert, die Trennung von Amt und Mandat aufheben zu lassen. Beide Vorsitzenden hatten danach eine erneute Kandidatur davon abhängig gemacht, dass die Parteibasis ihnen ein deutliches Signal gebe, wonach eine breite Mehrheit eine Satzungsänderung befürwortet. Mit dem nun vorliegenden gemeinsamen Antrag, den die sechs mitgliederstärksten Landesverbände tragen, sehen sie diese Voraussetzung erfüllt. Roth sagte, die Vorschläge kämen nicht aus der Parteispitze. Wie ihr Co-Vorsitzender Kuhn und der Parteivorstand begrüße sie aber die Anträge.

Die Landesverbände schlagen dem Parteitag eine Satzungsergänzung vor, wonach für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren ein Drittel der Vorstandsmitglieder auch ein Mandat ausüben darf. Mit dieser Übergangslösung könnten Kuhn und Roth erneut Vorsitzende werden, da die Amtsperiode der Parteichefs zwei Jahre beträgt. Für die vorübergehende Satzungsergänzung ist auf dem Parteitag eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Gleichzeitig soll der Parteitag nach dem Willen der Landesverbände eine Urabstimmung einleiten, die laut Roth „zügig, aber nicht hastig“ erfolgen soll. Die Mitglieder sollen entscheiden, ob die Trennung von Amt und Mandat generell für ein Drittel der Vorstandsmitglieder aufgehoben wird. Für die grundsätzliche Klärung bei der Urabstimmung reiche eine einfache Mehrheit der Teilnehmer aus, sagte Roth unter Berufung auf das Grünen-Schiedsgericht. Die Übernahme eines Ministeramts oder eines Fraktionsvorsitzes erlauben beide Anträge Vorstandsmitgliedern allerdings nicht.

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