zum Hauptinhalt

Kundus-Affäre: Guttenberg wirft Opposition Täuschung vor

Wer hat wann was gewusst über den Angriff von Kundus? Verteidigungsminister Guttenberg, dem die Opposition Vertuschung vorwirft, beschuldigt nun seine Kritiker: Sie sollen eingeweiht gewesen sein.

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wirft seinen Kritikern aus der Opposition vor, die Aufsehen erregenden Details des Luftangriffs vom September schon seit langem zu kennen. Bereits seit Anfang November seien sie darüber informiert, dass auch die Taliban Ziel des Bombardements vom 4. September gewesen seien, sagte Guttenberg in München.

"Was den Vorwurf der Täuschung und der Lüge in meiner Amtszeit betrifft, kann ich nur sagen, dass sich Herr Gabriel und Herr Trittin hüten müssen, sich nicht selbst dem Vorwurf der Täuschung auszusetzen", sagte Guttenberg an die Adresse von SPD-Chef Sigmar Gabriel und Grünen-Bundestagsfraktionschef Jürgen Trittin. Guttenberg wehrt sich damit gegen Gabriels Forderung nach einem Rücktritt des Ministers sowie Trittins Vorwurf, Guttenberg würde die Bevölkerung belügen. 

Der entsprechende Nato-Untersuchungsbericht, der brisante Informationen beinhaltet, liegt laut Guttenberg bereits seit dem 3. November vor. "Sogar in deutscher Übersetzung." Die Oppositionsfraktionen seien am 6. November darüber unterrichtet worden. "Auch die Taliban, auch die Lastwagen waren ein Ziel. ... Darauf wurde die Opposition damals bereits hingewiesen."

Die Verteidigungsexperten wollen den Bericht aber erst nach Guttenbergs Befragung während der Sondersitzung des Verteidigungsausschusses am 27. November zum Lesen bekommen haben.Demnach wurden sie zwar von Guttenberg über bestimmte Details informiert, konnten aber nicht den gesamten Bericht einsehen.

Verstoß gegen Einsatzregeln und Völkerrecht?

Der Nato-Bericht gibt laut Süddeutscher Zeitung Hinweise darauf, dass der vom deutschen Oberst Georg Klein befohlene Luftschlag auf die von Taliban gekaperten Tanklastzüge – anders als bislang behauptet – nicht primär dem Schutz des deutschen Lagers, sondern der gezielten Tötung von Taliban gegolten habe. Das Isaf-Mandat berechtigt aber die Soldaten nur bei Bedrohung zum Gebrauch von Waffengewalt. Aktive Angriffe werden durch das Mandat nicht gedeckt.

Der Untersuchungsbericht gibt zudem Hinweise darauf, dass der verantwortliche Isaf-Kommandeur Klein den Befehl zum Bombardement gegeben habe, obwohl er von zivilen Opfern ausgehen musste. In diesem Fall hätte Klein gegen Völkerrecht verstoßen – denn zu den nach dem Völkerstrafrecht "verbotenen Methoden der Kriegsführung" gehört auch ein Angriff, wenn man mit einer unverhältnismäßig hohen Zahl ziviler Opfer zu rechnen hat.

Am Wochenende aufgetauchte Dokumente, die Meldungen von Oberst Klein an den mittlerweile entlassenen Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan dokumentieren, geben ebenfalls Hinweise darauf, dass Klein möglicherweise gegen das Völkerrecht verstoßen hat.

Guttenberg besteht auf mangelnder Unterrichtung durch Schneiderhan

Guttenberg bekräftigte zudem, dass der entlassene Bundeswehrgeneralinspekteur Schneiderhan sich inzwischen zur Klarstellung genötigt gesehen habe, dass ihm – Guttenberg – Dokumente über den Angriff vorenthalten worden seien. "Ich habe das schriftlich von ihm, dass mir Dokumente vorenthalten wurden", sagte der Minister.

Im ARD-Bericht aus Berlin hatte Schneiderhan noch am Wochenende Guttenberg widersprochen: Der Minister habe alle wesentlichen Informationen zum Angriff von Kundus gekannt, als er diesen am 6. November als "militärisch angemessen" einstufte. Der Nato-Untersuchungsbericht, der Guttenberg bei Amtsantritt am 28. Oktober vorgelegen habe, enthalte diese Informationen.

Schneiderhan ergänzte, er und Staatssekretär Peter Wichert hätten in einem Gespräch mit zu Guttenberg am 25. November auf Nachfrage insgesamt vier weitere Berichte genannt, dabei aber keine Unterrichtung über Inhalte derselben gegeben, berichtete tagesschau.de. Außer dem Nato-Bericht und einem Bericht des Internationalen Roten Kreuzes habe der Minister vor seiner Pressekonferenz am 6. November aber keine weiteren Berichte vorliegen gehabt.
 

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false