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Bei einem Luftangriff im September 2009 auf zwei Tanklaster starben in Afghanistan mehr als 100 Menschen.

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Kundus-Prozess: Bonner Gericht weist Klagen afghanischer Opfer ab

Bei einem Luftangriff im September 2009 auf zwei Tanklaster starben in Afghanistan mehr als 100 Menschen. Das Landgericht Bonn hat jetzt die Klagen der Opfer gegen Deutschland abgewiesen.

Das Landgericht Bonn hat eine Klage der Opfer des Luftangriffs im afghanischen Kundus abgewiesen. Es liege keine „Amtspflichtverletzung“ vor, die die Bundesrepublik in dem Fall haftbar mache, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Bei dem Angriff im September 2009 auf zwei von Taliban entführte Tanklaster waren mehr als 100 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Die Kläger in dem Bonner Verfahren warfen der Bundesrepublik Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vor.

Videos liefern keine klärenden Beweise

Die Umstände des tödlichen Bombardements von Kundus in Afghanistan bleiben Ende Oktober auch nach erstmals öffentlich vor Gericht gezeigten Videoaufnahmen strittig. Im Prozess um Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland sahen sich die Klägeranwälte in ihrer Auffassung bestätigt, dass erkennbar viele Zivilisten bei den zwei angegriffenen Tankwagen waren und der Luftschlag deshalb nicht hätte befohlen werden dürfen. Der Anwalt des Bundesverteidigungsministeriums sprach von einem „diffusen Bild“, das auf den Aufnahmen aus US-Kampfjets zu sehen sei. Es sei keinesfalls erkennbar, dass die Zivilbevölkerung „involviert“ gewesen sei.

Hinterbliebene ziviler Todesopfer wollten von der Bundesrepublik höhere Entschädigungszahlungen, da der damals zuständige Bundeswehr-Kommandeur Georg Klein falsch gehandelt habe. Der Oberst sah Taliban („Aufständische“) am Werk und stützte sich auf einen Informanten, der nach Darstellung des Ministeriumsanwalts „verlässlich“ und von „höchster Glaubwürdigkeit“ gewesen sei.

Bei dem von Klein angeordneten folgenschweren Angriff auf die beiden von Taliban-Kämpfern gekaperten Tankwagen kamen am 4. September 2009 mehr als 100 Menschen ums Leben, darunter zahlreiche Zivilisten. Nach Funkprotokollen, die das Gericht auswertete, zogen die US-Piloten zunächst eine „Show of Force“ (Zeigen von Stärke) mit Tiefflügen in Betracht. Dieses Ansinnen wurde aber von deutscher Seite abgelehnt, die das direkte Bombardement anordnete.(dpa)

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