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Kuwait Airways lehnt israelische Passagiere ab: Deutschland darf Diskriminierung gegen Israel nicht unterstützen

Kuwait Airways lehnt israelische Passagiere ab und beruft sich auf ein altes Gesetz. Das Landgericht in Frankfurt am Main sieht darin keinen Antisemitismus. Das darf nicht sein. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Manche Urteile wenden sich gegen die Richter, die sie fällen. Zum Beispiel am Landgericht in Frankfurt am Main. Das hat entschieden, dass Kuwait Airways keine israelischen Staatsangehörigen befördern muss.

Kuwait Airways ist eine staatliche Fluggesellschaft, die sich auf ein Gesetz von 1964 beruft, das Israel und alle Vereinbarungen mit Israelis boykottiert. Zuwiderhandlungen haben in Kuwait Strafen zur Folge. Nach Ansicht des deutschen Gerichts Grund genug, die Beförderung für nicht zumutbar zu erklären. Die Klage wegen Diskriminierung wurde abgewiesen. Antisemitismus wollen die Richter in der kuwaitischen Haltung nicht sehen. Auch nicht, dass sie selbst mit der Unterscheidung zwischen Juden und Israelis Antisemitismus Vorschub leisten. Nur geht es im Blick auf Kuwait darum, dass die Diskriminierung von Juden zum Gesetz erhoben worden ist. Dem darf kein Gericht folgen, erst recht kein deutsches.

Zumal ausländische Richter schon anders entschieden haben. Dieses Urteil darf keinen Bestand haben. Es ist schändlich. Ein Unternehmen, noch dazu ein staatliches, das aufgrund antisemitischer Gesetze handelt, darf in Deutschland nicht tätig sein. Hoffentlich wendet das Frankfurter Oberlandesgericht Schaden vom Ansehen der Bundesrepublik ab.

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