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Politik: La-Belle-Prozess: Steiner sagt nicht aus

In der Affäre um das Bekanntwerden eines geheimen Botschafterprotokolls hat die Bundesregierung nun auch Streit mit der Justiz. Überraschend verzichtete das Berliner Landgericht am Dienstag darauf, den außenpolitischen Berater von Bundeskanzler Gerhard Schröder, Michael Steiner, für den kommenden Donnerstag als Zeuge im "La Belle"-Prozess vorzuladen.

In der Affäre um das Bekanntwerden eines geheimen Botschafterprotokolls hat die Bundesregierung nun auch Streit mit der Justiz. Überraschend verzichtete das Berliner Landgericht am Dienstag darauf, den außenpolitischen Berater von Bundeskanzler Gerhard Schröder, Michael Steiner, für den kommenden Donnerstag als Zeuge im "La Belle"-Prozess vorzuladen. Weil die Voraussetzungen nicht gegeben seien, könne der Forderung des Kanzleramtes nicht stattgegeben werden, Steiner unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu hören.

Für eine öffentliche Aussage erteilte die Bundesregierung Steiner jedoch keine Aussagegenehmigung. Sie blieb hart. Dem Aufklärungsinteresse des Gerichts sei bereits "in sehr weitem Umfang Rechnung getragen" worden, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch. Die Beschränkung der Aussagegenehmigung sei juristisch möglich und "in derartigen Fällen unumgänglich". Gespräche mit ausländischen Staats- und Regierungschefs hätten grundsätzlich vertraulichen Charakter, der im außenpolitischen Interesse der Republik gewahrt werden müsse.

Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis allerdings verneinte dies ausdrücklich. Staatsgeheimnisse würden nicht Preis gegeben, wenn ein leitender Beamter des Bundeskanzleramtes über ein Gespräch mit dem libyschen Staatschef Muammar el Gaddafi berichten würde, betonte er.

Steiner hatte bei einem Treffen zwischen Schröder und US-Präsident Bush über ein Gespräch mit Gaddafi am 17. März berichtet. Das anschließend in der deutschen Botschaft in Washington gefertigte Gesprächsprotokoll drang an die Öffentlichkeit. Nach offiziell nicht bestätigten Presseberichten soll Gaddafi Schuld auf sich genommen haben für den Terroranschlag auf die Berliner Discothek "La Belle" 1986. Damals starben drei Menschen, mehr als 200 wurden verletzt.

Steiner sollte eigentlich am Donnerstag vor Gericht über sein Gespräch mit Gaddafi aussagen. Justizsprecherin Anja Teschner sagte, die Ladung sei aufgehoben worden. Der Prozess solle am 12. oder am 14. Juni fortgesetzt werden.

Das Bundeskanzleramt hatte für Steiners Aussagegenehmigung Bedingungen gestellt. Danach sollte der Kanzlerberater nur in nichtöffentlicher Sitzung über sein Gespräch aussagen, und ausschließlich "so weit es das Thema Terrorismus betraf". Die deutschen auswärtigen Beziehungen und die Wahrnehmung deutscher Interessen gegenüber anderen Staaten würden erheblich beeinträchtigt, wenn deren Regierungen sich nicht auf Vertraulichkeit verlassen könnten, heißt es in einem Schreiben an das Gericht.

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