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Politik: Ladenschluss kurz vor dem Kippen

Das Bundesverfassungsgericht will eine weitere Öffnung und die Regelung den Ländern überlassen

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch nach Informationen des Tagesspiegel den Ladenschluss in Deutschland zumindest teilweise öffnen. Wie der Tagesspiegel erfuhr, werden die Karlsruhe Richter feststellen, dass die Regelung der Ladenöffnungszeiten werktags (einschließlich Samstag) den Ländern überlassen werden kann. Nur für den Sonntag bliebe der Bund zuständig.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte bereits vor einigen Wochen vorgeschlagen, die Ladenöffnungszeiten künftig den Ländern zu überlassen – und damit nach Einschätzung von Experten das Ergebnis der verfassungsgerichtlichen Prüfung schon vorweg genommen. Dies will das Wirtschaftsministerium jedoch nicht bestätigen. „Wir warten erst einmal das Urteil am Mittwoch ab“, heißt es dort.

Beim Bundesverfassungsgericht war zu erfahren, dass eine künftige Regelung des Ladenschlusses durch die Bundesländer juristisch nicht weiter problematisch wäre. Dies bedeutet: Sollte man sich darauf verständigen, dass die Länder individuelle Lösungen finden sollen, so wäre das mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Verfassungsklage hatte der Kaufhof eingelegt. Kaufhof-Chef Lovro Mandac sieht die Handelshäuser – eben weil sie dem Ladenschluss unterworfen sind – gegenüber Bahnhofshandlungen und Tankstellen derart benachteiligt, dass ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vorliege.

Der Mainzer Staatsrechtsprofessor Friedhelm Hufen, einer der Vertreter der Kaufhof AG vor Gericht, hofft mindestens auf einen Teilerfolg: „Selbst wenn das Gericht den Sonntag nicht preisgeben will, heißt das nicht, dass das bundeseinheitliche Ladenschlussgesetz unentbehrlich ist. Würde dieses aufgehoben, dann gilt das Feiertagsrecht – und das ist Sache der Länder.“

Die bisher weitreichendste Änderung des Ladenschlussgesetzes von 1956 setzte 1996 das Kabinett Helmut Kohl durch. Damals wurden die Öffnungszeiten auf werktags 20 Uhr und samstags 16 Uhr verlängert. Die Angleichung der Samstagsöffnung an die Werktagsregelung kam erst vor rund einem Jahr.

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