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Politik: Länder wollen Fleisch besser kontrollieren

13-Punkte-Katalog beschlossen

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Als Konsequenz aus dem neuerlichen Skandal um Gammelfleisch wollen Bund und Länder bei der Lebensmittelkontrolle in Zukunft stärker zusammenarbeiten. Eine formale Verlagerung von Kontrollkompetenzen von den Ländern auf den Bund ist jedoch nicht vorgesehen. Darauf verständigte sich Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) mit seinen Länderkollegen bei einer Krisensitzung am Donnerstag. Die Minister beschlossen einen 13-Punkte-Maßnahmenkatalog.

Darin vereinbarten die Ressortminister, einheitliche Standards bei der Lebensmittelkontrolle einzuführen und die Kontrollbehörden in den Ländern zu auditieren. Das heißt unter anderem, deutschlandweit einheitliche Kontrollrhythmen und -systeme einzuführen. Außerdem soll das Verbraucherinformationsgesetz, das sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet, noch einmal geändert werden, damit die Namen von Unternehmen, die etwa mit Gammelfleisch handeln, rascher veröffentlicht werden können. Die Länder signalisierten am Donnerstag, dass sie dem umstrittenen Verbraucherinformationsgesetz im Bundesrat zustimmen wollen. Der Bundesrat entscheidet am 22. September darüber. Mit dem Gesetz können bei Gesundheitsgefahren und Rechtsverstößen die Namen von Firmen genannt werden. Strittig sind jedoch die Ausnahmen.

Wenn der Verdacht auf lebensmittelrechtliche Verstöße vorliegt, sollen Ermittlungsbehörden in Zukunft rascher Unterlagen und Waren beschlagnahmen und vorläufige Berufsverbote aussprechen dürfen. Vollzugsbehörden soll überdies der Zugang zu dem bereits existierenden Informationssystem für Lebensmittelsicherheit eröffnet werden.

Vorbeugend soll in Zukunft eine regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Unternehmen im Lebensmittelbereich eingeführt werden. Auch ein Entzug der Lizenz zum Betrieb eines Lebensmittelunternehmens soll geprüft werden. Unternehmen, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden, sollen im Rahmen der europäischen Meldepflicht in Zukunft verpflichtet werden, die Vorgänge an Behörden zu melden. Die Länderminister haben sich außerdem darauf verständigt, das Thema Lebensmittelsicherheit in den Katalog der Schwerpunktthemen im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft aufnehmen zu lassen.

Nach der Sitzung mit den Landesministern sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU), die vereinbarte Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Lebensmittelüberwachung liege in der Zuständigkeit der Länder. Dem Bund falle die Aufgabe zu, die Anstrengungen zu koordinieren. Der Minister betonte, es sei ihm nie darum gegangen, eine übergeordnete Aufsichtsbehörde des Bundes zu schaffen. Dies sei auch verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Insbesondere von den Grünen war Seehofer vorgeworfen worden, er habe es versäumt, im Rahmen der Föderalismusreform auf eine Verschiebung der Kontrollkompetenzen der Länder zum Bund zu dringen.

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