zum Hauptinhalt

Länderpläne: Lehrer gegen Eintrag leichter Sextaten im Führungszeugnis

Die Pläne einiger Bundesländer, im Kampf gegen Kindesmissbrauch von angehenden Lehrern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen, sind bei Lehrerverbänden auf Kritik gestoßen. Der Philologenverband befürchtet den Generalverdacht.

Berlin - Die Pläne einiger Bundesländer, im Kampf gegen Kindesmissbrauch von angehenden Lehrern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen, sind bei Lehrerverbänden auf Kritik gestoßen. „Man darf Lehrer nicht unter Generalverdacht stellen“, sagte Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender des Deutschen Philologenverbandes. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußerte sich ebenfalls skeptisch dazu, künftig auch geringe Sexualvergehen im Führungszeugnis auszuweisen.

In Niedersachsen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen sollen Bewerber für den Schuldienst künftig ein erweitertes Zeugnis vorlegen. Bislang war ein einfaches Führungszeugnis ausreichend, in dem nur Strafen festgehalten werden, wenn der Betroffene zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Im Gegensatz zu einem einfachen Führungszeugnis werden in einem erweiterten auch geringfügigere Strafen wegen Sexualdelikten wie der Besitz von Kinderpornografie oder Misshandlungen vermerkt. Für Berlin würden die Vorschläge geprüft, „konkrete Pläne gibt es aber noch nicht“, sagte Martin Sand, Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. In den meisten Bundesländern sind ebenfalls keine Änderungen vorgesehen, wie eine dpa-Umfrage ergab.

Die Wirksamkeit der neuen Regelung wird vom Philologenverband bezweifelt. „Wir hätten mit einer solchen Regelung wahrscheinlich keinen einzigen der Missbrauchsfälle verhindert“, sagte Meidinger. Die neuen Anforderungen seien ein „typischer Politiker-Vorschlag“. Das Polizeizeugnis sage nicht viel aus, vielmehr sollten die Schulen sich ihre Bewerber „genauer anschauen, auch psychologisch“. Um Missbrauch zu verhindern, sei es besser, an Schulen einen Lehrer oder eine Lehrerin als Ansprechperson zu benennen.

Die neue Regelung wird in Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen bereits Anfang Mai umgesetzt. Kritiker sehen in dem schnellen Handeln eine populistische Maßnahme, die vor allem in Nordrhein-Westfalen mit der Landtagswahl am 9. Mai zu tun habe.  Allerdings wurde die Grundlage für die neue Regelung von der Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode gelegt. Zum 1. Mai erfolgt eine lange vorbereitete Änderung des Bundeszentralregistergesetzes, welches unter anderem die Einsicht in Führungszeugnisse regelt. „Von dieser Gesetzesänderung können die Bundesländer Gebrauch machen – und genau das tun wir“, hieß es im Schulministerium Nordrhein-Westfalens.

Ewald Terhart, Professor der Universität Münster mit dem Schwerpunkt Lehrerberuf und Schulentwicklung, sieht die Änderung mit gemischten Gefühlen. „Sie geht am eigentlichen Problem – Kindesmissbrauch tritt am häufigsten in der Familie auf – vorbei.“ Für die pädagogischen Berufe sei die richtige Balance zwischen Distanz und Nähe zentrale Aufgabe, sagt er. Im Zuge der Debatte könne ein schiefer Blick auf pädagogische Berufe entstehen, diese gerieten möglicherweise fälschlich unter einen Generalverdacht. Auf der anderen Seite sei nicht auszuschließen, dass Straftaten dank der neuen Regelung verhindert werden könnten.

Angehende Mitarbeiter in Jugendclubs und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche müssen künftig wohl ebenfalls ein ausführliches Führungszeugnis vorlegen. Das Bundesfamilienministerium arbeitet an einem entsprechenden Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten und bundesweit gelten soll, hieß es im Ministerium.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false