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Ländersache: Der ewige Streit um das Kopftuch

Die Debatte um das Tragen von Kopftüchern hat in Deutschland immer wieder für Aufregung gesorgt. Ein Überblick

Berlin - Ekin Deligöz musste wissen, dass ihr Appell für Aufruhr sorgen würde. "Kommt im Heute an, kommt in Deutschland an. Ihr lebt hier, also legt das Kopftuch ab!", rief die türkischstämmige Grünen-Bundestagsabgeordnete am 15. Oktober in der "Bild am Sonntag" muslimische Frauen in Deutschland auf. Doch die Debatte ist nicht neu.

1998 weigerte sich die aus Afghanistan stammende muslimische Lehrerin Fereshta Ludin, das Kopftuch im Unterricht abzulegen. Das Oberschulamt Stuttgart entschied daher, die 1995 eingebürgerte Ludin nach dem Referendariat nicht in den Grund- und Hauptschuldienst zu übernehmen. Der Fall zog einen mehrjährigen Rechtsstreit nach sich.

Am 24. September 2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein Verbot des Tragens eines Kopftuchs einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit waren die Landesgesetzgeber am Zug. In acht Bundesländern gibt es mittlerweile Gesetze, die es Lehrerinnen verbieten, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Baden-Württemberg machte 2004 den Anfang, es folgten Regelungen in Bayern, Hessen, Niedersachsen, im Saarland, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Berlin verbot gar die generelle Verwendung von religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst, also neben dem Kopftuch auch das christliche Kreuz oder die jüdische Kippa.

Gleichheitsgrundsatz verletzt

In Baden-Württemberg gibt es seit diesem Jahr neuen Streit ums Kopftuch. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab im Juli der Klage einer deutschen Muslimin gegen eine Anweisung des Landes statt, ihr Kopftuch im Unterricht abzulegen. Das Gericht sah den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil an einer staatlichen Schule in Baden-Baden Ordensschwestern in Nonnentracht unterrichten. Das Land legte beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Beschwerde gegen das Urteil ein.

Selbst das Tragen des Kopftuchs an der Ladentheke hat schon die Gerichte in Deutschland beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht befand im August 2003, dass muslimischen Verkäuferinnen nicht gekündigt werden darf, nur weil sie mit Kopftuch bedienen. Eine junge Türkin aus Osthessen setzte sich damit gegen ihren Arbeitgeber durch. (Von Stefan Uhlmann, ddp)

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