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Landeswappen: Ihre Hoheit, die Thüringer CDU

Irgendwann war für Raban Graf von Westphalen das Maß voll: Seine ständigen Mahnungen an die thüringische CDU, sie bediene sich für ihre Selbstdarstellung widerrechtlich des Thüringer Landeswappens, blieben über Jahre hinweg folgenlos.

Von Matthias Schlegel

Nun, da im Freistaat vier Wahlen anstehen, schien die Zeit gekommen zu sein, schwerere Geschütze aufzufahren. So stellte von Westphalen gemeinsam mit seiner Frau und zugleich im Namen der Freien Wähler Thüringen, deren stellvertretender Landesvorsitzender er ist, Strafanzeige und Strafantrag gegen die Landes-CDU, alle ihre Gliederungen, Organisationen und Verbände. Unter dem Aktenzeichen AR 93-09 ermittelt in dieser Sache nun die thüringische Generalstaatsanwaltschaft.

Es könne doch nicht sein, dass die Thüringer CDU seit 15 Jahren wie eine Staatspartei auftrete, indem sie sich mit ihrem Signet anmaße, sie sei identisch mit dem Freistaat, sagt von Westphalen. 1994 ist er mit seiner Frau nach Thüringen gekommen, hat die im 13. Jahrhundert erbaute Wasserburg Großbodungen im Eichsfeld erworben und saniert und dort eine weit über die Region ausstrahlende Galerie eingerichtet. Nicht nur als Angehöriger eines alten Adelsgeschlechts, sondern auch als Professor für öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte an der Berliner Technischen Fachhochschule ist dem Mann der Umgang mit Hoheitszeichen durchaus nicht fremd.

Die CDU nimmt die Sache gelassen. Sie beruft sich darauf, dass sie bereits in der ersten Hälfte der 90er Jahre eine Genehmigung des thüringischen Innenministeriums für die Verwendung ihres dem Landeswappen ähnelnden Signets erhalten habe. Auf Nachfrage dieser Zeitung wurde diese Genehmigung seit einigen Tagen zwar gesucht, doch bis zum Redaktionsschluss weder bei der CDU noch im Innenministerium gefunden. Ohnehin seien das Signet der CDU und das Landeswappen nicht identisch, heißt es.

Doch von Westphalen lässt beide Argumente nicht gelten. Keine Behörde oder Kommune dürfe nach herrschender Lehre und höchstrichterlicher Rechtsprechung einer Partei die Verwendung von staatlichen Hoheitszeichen zur Eigenwerbung erlauben. Tatsächlich hatte bereits 2003 der damalige Thüringer Innenminister Andreas Trautvetter im Thüringer Landtag genau diese Lesart eingestanden. Und was die Unterschiede angehe, so sei nach dem Thüringer Ordnungswidrigkeitengesetz auch die Verwendung von Wappen und Wappenteilen untersagt, die denen des Landes „zum Verwechseln ähnlich sind“. Jene Ähnlichkeit ist im vorliegenden Fall schwer zu widerlegen. Deshalb hat von Westphalen in seine Strafanzeige auch das Landesverwaltungsamt einbezogen. Weil es seit Jahren die Verwendung des Symbols nicht unterbunden habe, liege der Verdacht der Strafvereitlung im Amt nahe.

Entschieden ist bislang nichts. Dass die Thüringer CDU nun Wahlmaterialien einstampfen muss, ist eher unwahrscheinlich. Einen kleinen Sieg hat von Westphalen indes schon errungen: Seit ein paar Tagen sind auf der Übersichtsseite der CDU-Kreisverbände im Internet alle Wappen verschwunden.

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