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Politik: Landgericht Schwerin spricht drei ehemalige Stasi-Männer frei

Michael Gartenschlägers Schwester hatte Mühe, die Tränen zurückzuhalten. "Ich hatte mehr erhofft", sagte Christa Köckeritz am Freitag nach der Urteilsverkündung im Schweriner Landgericht.

Michael Gartenschlägers Schwester hatte Mühe, die Tränen zurückzuhalten. "Ich hatte mehr erhofft", sagte Christa Köckeritz am Freitag nach der Urteilsverkündung im Schweriner Landgericht. Der Rechtsbeistand der Nebenklägerin kommentierte den Freispruch für die drei Angeklagten drastischer: "Eine Verhöhnung des Opfers!" Lothar Lienicke, Freund des wohl spektakulärsten Grenzverletzers der deutsch-deutschen Geschichte, sah das Gericht gar "im Gestrüpp der Stasi-Lügen verfangen". Peter-Michael Diestel, einer der Verteidiger, hingegen lobte die "konsequente, folgerichtige Entscheidung" der Dritten Strafkammer. Der Sachverhalt sei "bis zum Exzess aufgeklärt" worden. Ein Zuschauer, offenbar ein ehemaliger Kollege der angeklagten einstigen Stasi-Männer, rief lautstark "Klasse!" in den Gerichtssaal. Von "Siegerjustiz", in den Plädoyers noch suggeriert, wollte nun niemand mehr etwas wissen.

Knapp 24 Jahre nach dem Tod Michael Gartenschlägers am Grenzpfahl 231 zwischen Holstein und Mecklenburg urteilte das Gericht zu Gunsten der Angeklagten. "Es ist alles möglich, beweisbar ist es nicht", sagte der Vorsitzende Richter Horst Heydorn zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte auf versuchten Mord plädiert und drei bis dreieinhalb Jahre Haft für die ehemaligen Mitglieder des auf Gartenschläger angesetzten Stasi-Sondertrupps beantragt. Nach einem ersten Schusswechsel sollen die damals zwischen 20 und 26 Jahre alten Angeklagten erneut auf den schon tödlich getroffenen Gartenschläger geschossen haben.

Seit November hatte die Kammer aufzuhellen versucht, was in der Nacht zum 1. Mai 1976 geschah, als sich Gartenschläger in Begleitung von zwei Freunden auf den Weg machte, zum dritten Mal vom Westen aus eine der heimtückischen Splitterminen "SM-70" vom Metallgitterzaun der "pioniertechnischen Anlagen" (DDR-Jargon) zu demontieren. Spuren wurden damals nicht gesichert, Akten sind verschwunden oder wurden nie angelegt. Und so manche Angaben der Angeklagten ließen die Stasi im Umgang mit ihrem damaligen Staatsfeind Nummer Eins als einen Verein von Dilettanten erscheinen. Doch selbst die Tatsache, dass sie für ihren angeblichen "Misserfolg" damals hohe Orden bekamen, gereichte ihnen nun nicht zum Nachteil.

Gartenschläger war im September 1961 als 17-Jähriger in der DDR wegen Protestes gegen den Mauerbau zu lebenslanger Haft verurteilt und zehn Jahre später vom Westen freigekauft worden. Zweimal hatte der Regime-Gegner in den Wochen zuvor die DDR schon blamiert und Mielkes Mitarbeiter alarmiert.

Kurz vor seinem Ziel geriet Gartenschläger in jener Nacht ins Kreuzfeuer der westlich des Zaunes, aber noch auf DDR-Gebiet im Heidekraut lauernden "Kämpfer". Zu Gunsten der Angeklagten ging schon die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Gartenschläger möglicherweise als Erster schoss, weil sich die "Kämpfer" durch ein unachtsames Geräusch verraten hatten. Kurz darauf trafen ihn die tödlichen Salven. Notwehr sei den Angeklagten zuzubilligen, so das Gericht. Außerdem, so die Kammer weiter, sei nicht beweisbar, dass die zweite Schussfolge auf Gartenschläger gerichtet wurde, als der schwer verletzt am Boden lag. Selbst die beiden Begleiter Gartenschlägers, die an der Demarkationslinie im Unterholz lagen, hatten als Zeugen ausgesagt, es sei damals möglicherweise in ihre Richtung geschossen worden.

Auch einen "eindeutigen Auftrag zu töten" vermochte die Kammer nicht zu erkennen, obwohl im so genannten Maßnahmeplan der Hauptabteilung I des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gegen Gartenschläger von "festnehmen bzw. vernichten" und "liquidieren" die Rede war. Was den Angeklagten tatsächlich befohlen wurde, "lässt sich nicht mehr aufklären", sagte Heydorn. "Schon allein wegen der Bedeutung des Verfahrens für die Aufarbeitung von SED-Unrecht" werde er Revision beantragen, so Staatsanwalt Hans-Christian Pick. In Berlin warten unterdessen drei der Vorgesetzten des Sondertrupps im Fall Gartenschläger auf ihren Prozess. Einer ist inzwischen 89 Jahre alt.

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