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Landwirtschaft: Vor allem ethische Bedenken gegen Klonfleisch

Das Europaparlament hat sich klar dagegen ausgesprochen, die Grünen laufen dagegen Sturm, und der konservative Bauernverband will es auch nicht: das Klonfleisch in der Kühltheke. Doch die Kritik verhallt - ohne Wirkung.

Die deutsche Landwirtschaftsministerin und ihre 26 Kollegen haben sich am Montag beim EU-Agrarministerrat in Luxemburg wenig um Widerspruch und Proteste gekümmert. Sie haben einstimmig beschlossen, dass Milch und Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere in Europa auf den Markt kommen dürfen.

Das ist allerdings schon heute der Fall. Verboten sind in Europa lediglich die Produkte, die direkt aus geklonten Tieren hergestellt wurden. Für die Lebensmittel, die von deren natürlich gezeugten Nachkommen stammen, gibt es bisher keine Regeln. In den USA sind die umstrittenen Klontierprodukte schon seit mehr als einem Jahr zugelassen. Die Gefahr, dass Milch von Schafen oder Steaks von Rindern, deren Vorfahren im Klonverfahren genetisch vervielfältigt wurden, auf den Tischen in Europa landen, ist bisher aber noch gering. In den USA gibt es laut Schätzungen erst rund 1000 geklonte Tiere.

Die Produkte aus den Nachkommen der Klontiere unterscheiden sich in nichts von denen, die konventionell hergestellt werden, stellte die US-Lebensmittelaufsicht (FDA) fest, als sie die Produkte zuließ. Zum gleichen Ergebnis kam die EU-Lebensmittelbehörde Efsa. Entwarnung wollte sie dennoch nicht geben. Um sicher zu gehen, will sie mit weiteren Studien die Langzeitwirkung untersuchen. Selbst die sonst kritische Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat „keine gesundheitlichen Bedenken gegen den Verzehr von vervielfältigten Tieren“. Gegen das Klonen von Nutztieren hat Foodwatch-Vizegeschäftsführer Matthias Wolfschmidt aber grundsätzliche ethische Bedenken. Auch die von der EU-Kommission eingesetzte „Ethikgruppe“, in der Theologen und Philosophen mitarbeiten, pocht auf den Tierschutz: Es gebe letztlich kein überzeugendes Argument, wieso man Tiere klonen müsse, um Lebensmittel herzustellen.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Agrarminister haben jetzt zwar am Montag in Luxemburg die entsprechende Anpassung der „EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel“ beschlossen. Das Europaparlament wird aber aller Voraussicht nach in seiner zweiten Lesung in Straßburg seine Zustimmung verweigern. Die Mindestforderung des Straßburger Parlaments: Um Europas Verbrauchern die freie Wahl zu überlassen, müssen die umstrittenen Lebensmittel klar gekennzeichnet werden. Bisher gibt es kein Kennzeichen.

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