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Politik: Lastwagen-Fahrverbot: Ausnahmen

Die Faustregel lautet: Alles, was besonders frisch beim Kunden ankommen muss, darf auch am Sonntag durch die Gegend gekarrt werden. Deshalb sind am Tag des Herrn und der Familie auf Deutschlands Straßen auch vor allem Kühllastwagen unterwegs.

Die Faustregel lautet: Alles, was besonders frisch beim Kunden ankommen muss, darf auch am Sonntag durch die Gegend gekarrt werden. Deshalb sind am Tag des Herrn und der Familie auf Deutschlands Straßen auch vor allem Kühllastwagen unterwegs. Tabu ist die Zeit von Samstag 22 Uhr bis Sonntag 22 Uhr. Im Sommer, wenn Ferienverkehr ohnehin die Straßen verstopft, gilt das Verbot sogar von Samstag früh um sieben. Die Ausnahmen gelten für leicht verderbliche Lebensmittel wie frische Milch oder Fisch. Auch Obst kann darunter fallen, meist in der Erntezeit der Früchte, wenn die Konsumenten ihre Erdbeeren oder Kirschen ganz frisch auf dem Tisch haben möchten. Als "verderblich" gelten auch Presseprodukte, weil die Zeitung von gestern bekanntlich keine Käufer mehr findet.

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