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Politik: Laut Bundesverfassungsgericht ist SED-Nachfolgepartei wegen DDR-Unrechtshandlungen nicht schadensersatzpflichtig

Die SED-Nachfolgepartei PDS muss keinen Schadensersatz an die Opfer von DDR-Unrechtshandlungen zahlen. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde eines früheren DDR-Bürgers nicht zur Entscheidung an (Az: 1 BvR 262/99 - Beschluss vom 7.

Die SED-Nachfolgepartei PDS muss keinen Schadensersatz an die Opfer von DDR-Unrechtshandlungen zahlen. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde eines früheren DDR-Bürgers nicht zur Entscheidung an (Az: 1 BvR 262/99 - Beschluss vom 7. Februar 2000) Der BGH als Vorinstanz habe "in nachvollziehbarer Weise" begründet, dass die SED kein "staatliches Organ" und keine "staatliche Einrichtung" der DDR war. Nach dem maßgeblichen DDR-Staatshaftungsrecht komme daher kein Schadensersatzanspruch gegen die Nachfolgepartei in Betracht.

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