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Politik: Laut Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz besteht keine Gefahr politischer Verfolgung

Flüchtlinge aus dem Kosovo haben keinen Anspruch darauf, als Asylberechtigte anerkannt zu werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Flüchtlinge aus dem Kosovo haben keinen Anspruch darauf, als Asylberechtigte anerkannt zu werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Nach Auffassung der Richter besteht weder für Kosovo-Albaner noch für die übrigen Volksgruppen derzeit und auf absehbare Zeit eine Gefahr politischer Verfolgung. Daher stehe einer Abschiebung von Flüchtlingen aus dem Kosovo in ihre Heimat nichts im Wege, heißt es in dem Urteil (Az.: 7 A 13272/94).

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