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Politik: Lebenslange Haft für Anna Lindhs Mörder

Richter: Der Täter erstach die schwedische Außenministerin mit Vorsatz und kaltblütig

Stockholm. Das Amtsgericht in Stockholm hat den Mörder der schwedischen Außenministerin Anna Lindh am Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter hatten den 25-jährigen Mijailo Mijailovic bereits im Januar für schuldig befunden, die populäre Politikerin am 10. September 2003 mit mehreren Messerstichen so schwer verletzt zu haben, dass sie einen Tag später ihren Verletzungen erlag.

Jetzt gab das Gericht das Strafmaß bekannt. Der Täter habe „mit Vorsatz und kaltblütig“ gehandelt. Mit ihrem Urteil folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. In Schweden bedeutet eine lebenslange Haftstrafe in der Regel 15 Jahre Gefängnis. Der Anwalt des Angeklagten, Peter Althin, hat mit seinem Mandaten drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob Berufung eingelegt werden soll. Schwedische Justizexperten gehen davon aus, dass der Fall vor das Oberlandesgericht kommt. Althin hatte auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit plädiert. Die 46-jährige Sozialdemokratin Lindh – Mutter zweier Söhne und aussichtsreichste Kandidatin für die Nachfolge von Ministerpräsident Göran Persson – hatte bei dem Attentat Stichwunden in Brust, Arme und Bauch erlitten, als sie im vergangenen September im Stockholmer Kaufhaus NK ohne Leibwächter einkaufen war. Mijailovic wurde zwei Wochen später festgenommen.

Nachdem der schwedische Staatsbürger – ein Sohn serbischer Einwanderer – die Tat zunächst geleugnet hatte, gestand er im Laufe der Vernehmungen, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Er erklärte, innere Stimmen hätten ihn zu der Messerattacke gedrängt. Sie hätten in der Sprache seiner Eltern zu ihm gesprochen, und er habe geglaubt, es sei die Stimme Jesu gewesen. Das Gericht ordnete für Mijailovic eine rechtspsychiatrische Untersuchung an. Die Gutachter kamen jedoch zu dem Schluss, dass der Angeklagte, der zuvor mehrfach in psychiatrischer Behandlung gewesen war, zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. In der Urteilsbegründung schreiben die Richter, es stehe „ohne plausible Zweifel fest, dass Mijailo Mijailovic die Absicht hatte, Anna Lindh zu töten“. Das Gericht räumte allerdings ein, dass es nicht gelungen sei, das Motiv der Tat zu klären.

Der Anwalt des Angeklagten hatte das Gericht zuvor nicht von der Notwendigkeit eines zweiten Gutachtens überzeugen können. Sein Antrag wurde in der vergangenen Woche vom Gericht abgelehnt. Justizexperten in Stockholm hatten dies als überraschend bezeichnet, da auch die Staatsanwaltschaft einer neuen Untersuchung zugestimmt hatte.

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