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Lebensmittel: EU will klare Regeln für Klonfleisch

Die Zulassung von Lebensmitteln, die von geklonten Tieren oder deren Nachkommen stammen, soll nun eigens geregelt werden. Im Europaparlament gibt es allerdings Widerstand gegen die Pläne.

Beim Treffen der Agrarminister in Luxemburg forderten 24 der 27 EU-Staaten die EU-Kommission auf, dazu einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Die EU-Länder wollen die bestehende EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel zunächst übergangsweise ergänzen und dann eine eigene Verordnung schaffen.

Das geplante Gesetz sieht jetzt vor, zunächst Produkte von geklonten Tieren sowie der ersten Generation ihrer Nachkommen mit dem EU-üblichen Anmeldeverfahren über die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zuzulassen. Gleichzeitig soll die Europäische Kommission aber einen Vorschlag für das künftige Vorgehen erarbeiten und gegebenenfalls einen Gesetzesentwurf vorlegen. Das Europaparlament muss diesem Vorgehen noch zustimmen. Eine zweite Lesung ist frühestens ab Herbst möglich.

Die Zulassung von Nahrungsmitteln von Nachkommen geklonter Tiere wäre schon jetzt bei einer Unbedenklichkeitserklärung durch die Efsa theoretisch möglich, da es für derartige Lebensmittel in der maßgeblichen EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel noch keine klaren Regeln gibt.

Die EU-Kommission wollte die bestehende Verordnung nun einfach um Regeln für eben solche Lebensmittel ergänzen. Doch eine Mehrheit der EU-Staaten, darunter Deutschland, sprach sich dafür aus, eine eigenen Verordnung zu schaffen, wie dies bereits für gentechnisch veränderte Lebensmittel der Fall ist.

Das Europäische Parlament hatte sich in erster Lesung im März für ein Verbot "geklonter Lebensmittel" in der EU ausgesprochen. Die Freigabe geklonter Lebensmittel ist aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen umstritten.

ZEIT ONLINE, cl, dpa, Reuters, 22.06.2009

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