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Lebensmittel: Gentechnikfrei heißt nicht ganz ohne Gentechnik

Die große Koalition hat sich auf ein Gentechnikgesetz geeinigt. Lebensmittel sollen künftig als "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden dürfen, obwohl sie einen geringen Anteil an genveränderten Stoffen enthalten.

Der Einigung zwischen Union und SPD war ein wochenlanger Streit vorausgegangen. Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) und die Koalition wollen mit dem Gesetz angesichts von Risiken die Regeln zum Anbau von Genmais verschärfen, die Forschung aber erleichtern. Das Gentechnikgesetz soll noch im Januar im Bundestag beschlossen werden, damit der Bundesrat es im Februar unter Dach und Fach bringen kann.

Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln "ohne Gentechnik" sollen strenge Voraussetzungen gelten. Falls genveränderte Zusatzstoffe zur Herstellung verwendet werden, müssen sie in der EU- Öko-Verordnung zugelassen sein, und es darf keine Alternative zur Verwendung geben. Der Anteil an genveränderten Zusatzstoffen darf außerdem 0,9 Prozent nicht übersteigen. Die SPD-Fraktion erhofft sich von der Kennzeichnung mehr Druck auf die Industrie. Beim Genmaisanbau soll wie bereits beschlossen ein Sicherheitsabstand von 150 Meter zu Mais und von 300 Meter zu Öko-Mais gelten. Die Koalition will aber schärfere Regeln, falls ein Landwirt dies über Absprachen mit dem Nachbarbauern umgehen will.

Dann muss der Nachbar über Rechtsfolgen aufgeklärt werden, seine Produkte kennzeichnen, und die Absprache soll im öffentlichen Standortregister festgeschrieben werden. Die Regelung, dass ein Anteil von 0,9 Prozent an gentechnikveränderten Stoffen toleriert wird, gilt bei Unterschreitung der Abstände nicht. Diese Produkte müssen immer, d.h. ab 0,0 Prozent gekennzeichnet werden.

Die Koalition hatte sich bereits im Sommer grundsätzlich auf das Gentechnikgesetz geeinigt. Strittig war die Kennzeichnung "ohne Gentechnik". Umweltverbände warnen vor Risiken und fürchten eine Verunreinigung durch Genmais, der resistent gegen den Schädling Maiszünsler sein soll. (svo/dpa)

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