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Minijobbern stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern. Viele wissen das gar nicht.

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Politik: Leiter der Minijobzentrale: Viele Minijobber bekommen ihre Rechte nicht

Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Das sind Arbeitnehmerrechte, die auch Minijobbern zustehen. Eigentlich. Denn oft werden sie ihnen nicht zugestanden, kritisiert der Leiter der Minijob-Zentrale Erik Thomsen.

Der Leiter der Minijobzentrale, Erik Thomsen, hat Arbeitgeber kritisiert, die Minijobbern ihre Arbeitnehmerrechte vorenthalten. Es sei ein Problem, „dass fast die Hälfte der Minijobber nicht die Rechte bekommen, die ihnen zustehen: bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Da muss sich etwas ändern“, forderte Thomsen im Interview mit dem Berliner "Tagesspiegel".

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil sprach sich dafür aus, Minijobber schriftlich im Arbeitsvertrag über ihre Arbeitnehmerrechte zu informieren. „Wir müssen dafür sorgen, dass auch bei Minijobbern die grundlegenden Arbeitnehmerrechte eingehalten werden. Dafür müssen auch die  Kontrollen verbessert werden“, fordert der SPD-Politiker. 

Nach Ansicht von Thomsen hat es keine massenhafte Verdrängung von Beschäftigung durch Minijobs gegeben. „Bei 1,8 Millionen Unternehmen, die Minijobber beschäftigen, gibt es sicher Einzelfälle von Missbrauch. Ich glaube aber nicht, dass dies ein Massenphänomen ist“, sagte der Leiter der Minijobzentrale.

Seit Ende 2004 sei die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs um zehn Prozent gestiegen, die der Minijobs im gewerblichen Bereich sei konstant geblieben, auch im Einzelhandel und im Gastgewerbe. „Volkswirtschaftlich kann es also keine große Verdrängung von Beschäftigung gegeben haben“, sagte Thomsen weiter.

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