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Verfassungsrichterin wird man so nicht mehr - wenn das neue Gesetz in Kraft ist.

© Boris Roessler / dpa

Leitkultur im Abendland: Justizministerium sieht geplantes Schleierverbot als "Risiko"

Trotz Warnung hat das Kabinett ein Anti-Burka-Gesetz auf den Weg gebracht. Heiko Maas' Beamte fürchten, dass es am Verfassungsgericht scheitern kann.

Das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) zweifelt am geplanten pauschalen Schleierverbot für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen. Es bestehe ein "verfassungsrechtliches Risiko" für den mittlerweile vom Kabinett beschlossenen Entwurf, heißt es in internen Schreiben des Ministeriums an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), die dem Tagesspiegel vorliegen. Das Verbot sei für "Frauen, die aus verpflichtend empfundenen religiösen Gründen eine Burka oder einen Nikab tragen, ein Eingriff in ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit". Darauf könnten sich auch Beamtinnen berufen. "Verfassungsrechtlich nicht risikobehaftet wäre ein Verbot, das auf eine konkrete Gefahr für den Dienstbetrieb abstellt."

Darauf verzichtet der Regierungsentwurf jedoch, der zurzeit im Bundesrat beraten wird. Er sieht vor, das Beamte generell "ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen" dürfen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erforderten dies.

Das Innenministerium sieht das Verbot trotzdem als gerechtfertigt an. Die "vertrauensvolle Kommunikation" ohne Schleier sei für die "Funktionsfähigkeit der Verwaltung und für das Selbstverständnis des demokratischen Rechtsstaats" unabdingbar, sagte ein Sprecher. Für Richterinnen sei die Regelung erforderlich, weil sie gegenüber Prozessbeteiligten Neutralität und Distanz zu wahren hätten.

Das Justizministerium ist innerhalb der Bundesregierung für die Verfassungsprüfung von Gesetzesvorhaben zuständig. Mit einem ersten Entwurf war de Maizière glatt durchgefallen. Danach sollten Beamte keine Kleidungsstücke mehr tragen dürfen, "die eine offene Kommunikation unmöglich machen oder erschweren". Damit, kritisierten Fachleute aus dem Justizministerium, wäre es Beamtinnen auch verboten, einen Schleier privat zu tragen oder sich in ihrer Freizeit zu verkleiden.

Bundeskanzlerin Merkel hatte sich im Dezember für ein Verbot der Vollverschleierung ausgesprochen, wo immer dies rechtlich möglich sei. "Bei uns heißt es: Gesicht zeigen", sagte sie beim CDU-Bundesparteitag in Essen.

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