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Leserdiskussion: Nationalhymne - eine neue Strophe zum Mauerfall?

In diesem Jahr feiert die Bundesrepublik ihren 60. Geburtstag, auch die DDR würde 60, wenn es sie noch gäbe, und vor 20 Jahren fiel die Mauer. Anlass genug für eine neue Strophe der Nationalhymne? Wäre der Text der DDR-Hymne geeignet? Diskutieren Sie mit.

Die Forderung klingt gewagt: In der aktuellen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung schlägt Autor Heribert Prantl vor, zum 60. Geburtstag der Bundesrepublik die Nationalhymne um eine zweite Strophe zu ergänzen. "Auferstanden aus Ruinen, und der Zukunft zugewandt", böte sich nach Prantls Meinung an. Es ist die erste Strophe der alten DDR-Hymne.

Der Text wurde in der DDR von 1973 an nicht mehr gesungen; die Worte "Deutschland, einig Vaterland" waren dem Politbüro in Zeiten des Kalten Krieges zu heikel.

Sängen wir die Strophe zur Haydn-Melodie der Nationalhymne, wäre dies Prantl zufolge keine Verklärung der DDR: "Der bescheidene, optimistische, unideologische Text hat diesen Untergang nicht verdient", schreibt er. Der Text sei eine Antwort auf die Hybris der ersten Deutschlandlied-Strophe "Deutschland, Deutschland, über alles". Zudem gäbe es für eine Ergänzung des Liedes mit dem 20. Jahrestag des Mauerfalls auch einen aktuellen Anlass.

Was halten Sie von der Idee?

Der aktuelle Text unserer Hymne lautet:

Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland! Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand; |: Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland! :|

Die erste Strophe der ehemaligen DDR-Hymne lautet:

Auferstanden aus Ruinen Und der Zukunft zugewandt, Lass uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland. Alte Not gilt es zu zwingen, Und wir zwingen sie vereint, Denn es muss uns doch gelingen, Dass die Sonne schön wie nie |: Über Deutschland scheint. :|

Wie fänden Sie die neue Version zur alten Melodie? Haben Sie eine Idee für einen anderen Text? Diskutieren Sie mit, indem Sie die Kommentarfunktion unter diesem Artikel nutzen.

(Zeit online)

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