zum Hauptinhalt

Liechtenstein-Affäre: Abgeordnete unter den Steuersündern?

Sind Politiker in die Steueraffäre verwickelt? Medienberichten zufolge soll die Liechtenstein-Datei Namen von Bundestagsabgeordneten enthalten - drei von der FDP und einen von der CDU. Laut Staatsanwaltschaft Bochum stehen jedoch keine Ermittlungen gegen aktive Parlamentarier an.

In der Affäre um Steuerhinterziehungen geraten nun auch deutsche Politiker ins Visier der Steuerfahnder. Wie die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf informierte Kreise meldet, sollen sich in dem vom Bundesnachrichtendienst (BND) beschafften Material über Steuersünder auch die Namen von mehreren Bundestagsabgeordneten befinden. Demnach lasse sich die Zahl der betroffenen Abgeordneten "fast an einer Hand abzählen". Unter ihnen sollen sich drei Parlamentarier der FDP und einer aus der Union befinden.

Widersprüchliche Informationen gibt es darüber, ob auch zwei SPD-Abgeordnete betroffen sind. Der Zeitung zufolge ist bislang unklar, ob alle der in den Liechtenstein-Unterlagen auftauchenden Abgeordneten dem jetzigen Bundestag angehören oder einige von ihnen bereits ausgeschieden sind. Beim Bundestag ist bislang kein Antrag auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten eingegangen. Eine Immunitätsaufhebung wäre Voraussetzung für förmliche Ermittlungen gegen aktive Abgeordnete. Das vom BND erbeutete Material über deutsche Steuersünder stammt aus dem Jahr 2002 und reicht teilweise bis 1977 zurück.

Staatsanwaltschaft Bochum widerspricht

Die FDP erklärte inzwischen in einer Mitteilung: "Uns ist von derartigen Vorwürfen nichts bekannt." Auch die CDU und die Unionsfraktion haben nach eigenen Angaben keine Hinweise. Eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion sagte: "Der Fraktion liegen darüber keine Informationen vor."

Der "Tagesspiegel"  berichtete unter Berufung auf einen Bochumer Fahnder, es stehe kein "offizieller Politiker" auf der Liste. "Wir ermitteln doch nicht gegen Bundestagsabgeordnete, ohne die Aufhebung der Immunität zu beantragen", so ein Fahnder. Die Immunität schützt Abgeordnete vor Strafverfolgung und muss vom Parlament auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben werden.

Die Staatsanwaltschaft Bochum will am kommenden Dienstag eine erste Bilanz der bisherigen Steuerermittlungen ziehen. Unter Federführung der Behörde waren in den vergangenen Tagen zahlreiche Wohnungen und Büros von vermögenden Deutschen sowie Bankhäuser durchsucht worden. (ck/smz/ddp/dpa/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false