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Lüneburger Prozess gegen Oskar Gröning: Der „Buchhalter von Auschwitz“ will sich noch einmal zu Wort melden

Das Verfahren gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz steht kurz vor dem Ende. Heute will er noch einmal aussagen.

Der Lüneburger Auschwitz-Prozess geht an diesem Mittwoch in die Schlussphase. Der Angeklagte Oskar Gröning, dem die Staatsanwaltschaft Hannover Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 Menschen im nationalsozialistischen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau vorwirft, will selbst noch einmal aussagen. Außerdem sollen in dieser Woche vor dem Landgericht Lüneburg die Plädoyers beginnen.

Gröning, der vor drei Wochen 94 Jahre alt geworden ist, hatte zum Auftakt des Prozesses bereits ausführlich über seine Zeit in Auschwitz ausgesagt und sich zu einer moralischen Mitschuld am Massenmord bekannt. Der frühere SS-Mann schilderte die Abläufe an der Rampe von Birkenau, gab zugleich jedoch an, selbst nur zwei- oder dreimal dort gewesen zu sein. Das bezweifeln allerdings Staatsanwalt und Nebenklagevertreter. Gröning war als gelernter Sparkassenangestellter in der Häftlingsgeldverwaltung von Auschwitz eingesetzt. Er zählte, verbuchte und verwahrte das Geld der ermordeten Juden und wurde daher Jahrzehnte später als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannt.

Nach Gröning sagten vor Gericht Nebenkläger aus Ungarn, Kanada, den USA und Deutschland aus und berichteten sichtlich bewegt von ihren in Auschwitz ermordeten Verwandten. Einige von ihnen sind selbst Überlebende des Holocaust. Gröning hörte ihren Aussagen äußerlich unbewegt zu. Doch das, was er hörte, ging offenbar nicht spurlos an ihm vorüber. So wurde während der vergangenen Wochen nicht nur seine physische, sondern auch seine psychische Belastbarkeit von einem Sachverständigen untersucht.

An diesem Mittwoch will Gröning sich noch einmal zu Wort melden und wohl auf das eingehen, was er von den Angehörigen der Ermordeten gehört hat. Dass Gröning auf ihre Aussagen reagiere, sei für die Nebenkläger sehr wichtig, sagte der Rechtsanwalt Thomas Walther, der viele von ihnen vertritt.

In dem Prozess waren mehrfach Verhandlungstage wegen des angeschlagenen Gesundheitszustandes des Angeklagten ausgefallen. Die Verhandlung darf einem ärztlichen Gutachten zufolge nicht länger als drei Stunden am Tag dauern. Diese Einschränkung und die Ausfälle hatten Befürchtungen geweckt, der Prozess könne sich noch bis in den Herbst hinziehen. Doch nun wird mit einem Urteil noch im Juli gerechnet.

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