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Politik: Luftwaffe soll gekaperte Maschinen zur Landung zwingen Arbeitsgruppe legt Konzept zur Terrorabwehr vor / Verteidigungsminister kann im Notfall Abschuss befehlen

Berlin. Als im Januar ein Kleinflugzeug über Frankfurt Terror-Alarm auslöste und Abfangjäger der Luftwaffe schon auf dem Weg waren, quälte Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch eines: „Wer gibt eigentlich den Befehl zum Abschuss?

Von
  • Robert Birnbaum
  • Frank Jansen

Berlin. Als im Januar ein Kleinflugzeug über Frankfurt Terror-Alarm auslöste und Abfangjäger der Luftwaffe schon auf dem Weg waren, quälte Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch eines: „Wer gibt eigentlich den Befehl zum Abschuss?“ Am anderen Ende der Leitung in Berlin brummte Verteidigungsminister Peter Struck: „Das mach’ ich.“ Koch entfuhr ein „Gott sei Dank“. Nun sollen klare Regeln gelten. Eine Arbeitsgruppe des Verteidigungs-, Innen- und Verkehrsministeriums hat den Ländern ein „nationales Luftverteidigungskonzept“ vorgelegt.

Schlüsselrollen haben dabei vor allem Niedersachsen, Sachsen und Rheinland-Pfalz. In dem 21-seitigen Papier, das hochrangige Experten von Bund und Ländern am Donnerstag in Köln diskutierten, wird fünf Flughäfen eine heikle Aufgabe zugewiesen. Die Luftwaffe soll entführte Maschinen zwingen, auf den Airports in Hannover, Leipzig, Hahn (bei Frankfurt) und mit Einschränkungen auf den Airports Köln/Bonn sowie München zu landen. Andere „Interventionsflugplätze“ kommen nicht in Frage. Die Landebahnen sind zu kurz oder Ballungsräume und „Industrieanlagen hoher Gefährdungsklasse“ wie Chemiefabriken und Atomkraftwerke zu nah. Auch Militärflughäfen scheiden aus. Dort mangelt es unter anderem an Feuerwehr- und Rettungskapazitäten, falls ein Jumbo eine Bruchlandung macht.

Besondere Bedeutung hat der Flughafen Hannover. Er muss herhalten, wenn eine aus Osten kommende Maschine nicht in Leipzig auf den Boden gebracht wird. Oder ein Flieger aus westlicher Richtung nicht in Hahn. Sicherheitsexperten in den Ländern reagieren verhalten auf das Konzept. Es berücksichtige fast nur die Belange der Luftwaffe, heißt es. Wie sich die Polizei an den fünf Standorten vorbereiten soll, bleibe unklar. Es gibt auch Zweifel, dass Flugzeugentführungen schematisch auf „Interventionsflugplätzen“ beendet werden können. Andererseits sind Koch und seine Amtskollegen die Sorge um einen Befehlswirrwarr los. Dem Konzept zufolge ist bei einer Entführung der Inspekteur der Luftwaffe zuständig. Sollte ein Abschuss unumgänglich sein, entscheidet der Verteidigungsminister. Außerdem ist ein „Nationales Führungszentrum Luftverteidigung“ geplant, mit Sitz in Kalkar am Niederrhein. Denn die Nato, eigentlich für Deutschlands Luftverteidigung zuständig, kümmert sich nicht um Anschläge und Entführungen.

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