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Politik: Markenschutz fürs Volk

"Wir sind das Volk!" Dieser Ruf der 89-er Revolution in der DDR bereitet den Leipziger Stadtvätern jetzt schlaflose Nächte.

"Wir sind das Volk!" Dieser Ruf der 89-er Revolution in der DDR bereitet den Leipziger Stadtvätern jetzt schlaflose Nächte. Vor über zehn Jahren zogen Tausende, diesen Ruf auf den Lippen, über den Leipziger Stadtring. Jetzt könnte dieser Ruf erneut erschallen, gebrüllt von Neonazis, die für Anfang April eine Demonstration in der Messestadt angemeldet haben. Titel der Veranstaltung: "Gegen Repression und linke Gewalt. Wir sind das Volk."

Das sei die blanke Provokation, sagt Rathaussprecherin Kerstin Kirmes. Die Revolutionsstadt Leipzig muss seit graumer Zeit damit leben, immer wieder Aufmarschgebiet von Rechtsextremisten zu werden. Allein im vergangenen Jahr gab es zwei dieser Veranstaltungen, die zudem wegen des massiven Vorgehens der Polizei öffentliche Aufmerksamkeit erregten. Vor allem das Völkerschlachtdenkmal zieht die glatzköpfigen Horden scheinbar magisch an. Vergeblich hatte die Stadtverwaltung immer wieder versucht, derartige Aufmärsche zu verhindern. Dass sich die rechten Truppen nun aber ausgerechnet des Revolutionsrufs von 1989 bemächtigen wollen, geht Leipzigs Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee (SPD) eindeutig zu weit. Deshalb hat Tiefensee für die Stadt Leipzig Anfang März beim Münchner Patentamt den Antrag auf Markenschutz gestellt. Den Rechten wurde in den Auflagen untersagt, jenen Spruch als Titel oder als Parole zu verwenden.

Es gehe um die Ehre, um Überzeugungen, sagt Kirmes. "Wir sind das Volk", dieser Ausspruch solle geschützt werden. In Leipzig gibt es mit dem Markenrecht einschlägige Erfahrungen. Im Jahr 1999 wollte sich ein tüchtiger Geschäftsmann aus dem Westen den Namen "Johann Sebastian Bach" schützen lassen, und das ausgerechnet kurz vor dem Bachjahr 2000. Der Fall ging bis vor das Oberlandesgericht in Dresden, das jenem Geschäftsmann schließlich eine Abfuhr erteilte.

"Wir sind das Volk!" Offen bleibt, wer diesen Ruf künftig noch auf den Lippen führen darf, sollten die Leipziger Bemühungen um Markenschutz Erfolg haben. Das müssten im Zweifelsfalle die Gerichte feststellen, sagt Kirmes. Seinerzeit, als es gelang, Johann Sebastian Bach vor dem Eintrag ins Markenregister zu bewahren, sei es um kommerziellen Missbrauch gegangen. Jetzt solle politischer Missbrauch verhindert werden, egal ob von rechts oder von links.

Ralf Hübner

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