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Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verzögerte damals die Aufklärung.

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Maskenaffäre in der Union: Was zu verurteilen ist

Korruption war es nicht, meint ein Gericht zum Fall zweier CSU-Parlamentarier. Ein Anlass, das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung zu schärfen. Ein Kommentar.

Zwei langjährige CSU-Parlamentarier hatten Maskenverkäufe an Behörden vermittelt und dafür Provisionen kassiert. Ein Korruptionsfall sollen diese Nebengeschäfte aber nicht gewesen sein, meint nun das Münchner Oberlandesgericht, insbesondere keine Abgeordnetenbestechung. Möglich, denn dieser Straftatbestand ist in Paragraph 108e derart eng gefasst, dass es selten zu Verurteilungen kommt. Das ist als Missstand seit Jahren offenkundig, abgeholfen wird dem aber nicht. Zwar hatte die Koalition nach der Maskenaffäre die Strafe für das Delikt heraufgesetzt. Doch was helfen höhere Strafen, wenn niemand sie fürchten muss?

Dass der Vorgang als Skandal angesehen wird, darf als Fortschritt gelten

Ohnehin reicht es nicht, nur auf Sanktionen zu setzen. Wenn Mandatsträger ihre Briefköpfe nutzen, um private Geschäfte anzubahnen, gibt es nur eine wirksame Kontrolle: Öffentlichkeit. Daran mangelt es, durchaus willentlich, wie etwa die CDU- Minister Spahn und Altmaier damals mit ihrer monatelang verzögerten Aufarbeitung bewiesen. Gleichwohl hat es Strafe gegeben: für die Union verlorene Wahlen, für die Abgeordneten Schimpf und Schande. Leider wird es sie immer geben, die Politiker, die sich um ein Mandat bewerben, um es zu Geld zu machen. Aber wenn das rauskommt, ist es neuerdings ein Skandal. Das darf man Fortschritt nennen.

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