zum Hauptinhalt
Nein, es ist nicht das Sozialgesetzbuch, das Heil da unter dem Arm trägt.

© John MacDougall, AFP

Matthies meint: Klarer Fall legislativer Homöopathie

Die Zahl 13. Oder: wie nackter Aberglaube die Arbeit vernunftbetonter Politiker beeinflusst. Eine Glosse.

Es gibt Menschen, die das neue Jahr stets mit einem Ritual begrüßen: Sie schauen nach, ob es in diesem Jahr einen Freitag, den 13., gibt oder sogar mehrere. Und sie richten ihre Lebensplanung darauf ein. Aberglaube nennen wir das, sprechen von „Triskaidekaphobie“ und wissen, dass es sich um ein geschlossenes, Sachargumenten nicht zugängliches Glaubenssystem handelt. Es gibt sogar Statistiken, die besagen, dass die Unfallhäufigkeit an diesen ominösen Tagen eher niedriger ausfalle. „Na und?“ entgegnen die Gläubigen dann, „das liegt nur daran, dass dann alle besonders vorsichtig sind“.

Nein, keine Angst, der heutige Freitag ist kein 13., es gibt keinen Grund zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen. Aber wir wollen doch ein wenig über die Gründe reden, die... – Augenblick: Wie heißt gleich unser Minister für Arbeit und Soziales? Na? Eben. Und deshalb wird es Zeit, dass Hubertus Heil von der allseits gebeutelten SPD ein wenig ins Rampenlicht rückt. Das ist ihm dieser Tage durch eine einfache, zudem noch völlig kostenneutrale Maßnahme gelungen: Er lässt auf das bislang gültige 12. Sozialgesetzbuch in kühnem Schwung das 14. folgen. Es gebe viele Menschen, die bei der Zahl 13 ein komisches Gefühl hätten, sagte er, „ich finde, wir Politiker brechen uns nichts ab, wenn wir auf solche Empfindungen Rücksicht nehmen“.

Artikel 13 GG gibt es noch

Nun gut: Es gäbe für Politiker noch eine ganze Reihe anderer, dringenderer Möglichkeiten, Rücksicht auf die Gefühle der Bürger zu nehmen, aber die sind teuer. Und der Minister handelt ja nicht anders als die Hotelbranche, in der auf den 12. Stock fast immer gleich der 14. folgt; kein Direktor will einen Aufzug voll schlotternder Phobiker beschwichtigen müssen.

Das neue Sozialgesetzbuch regelt übrigens auch die Entschädigung von Terroropfern, denen der Minister eine weitere Traumatisierung durch die Zahl 13 ersparen will. Nett von ihm! Aber sollte nun wirklich nackter Aberglaube die Arbeit unserer vernunftbetonten Politiker beeinflussen? Ist das nicht eine Art legislative Homöopathie?

Schnell mal nachgeschaut: Ja, Artikel 13 unseres guten Grundgesetzes ist bei Redaktionsschluss dieser Zeitung noch in Kraft. Er regelt den Schutz der Wohnung, und tatsächlich ist es ja so, dass sich zumindest TV-Kommissare darum einen feuchten Kehricht scheren. Wäre es also nicht besser, diesen Artikel einfach nach 12a zu verschieben? Dort geht es bislang um den Wehrdienst – aber kann der nicht weg?

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false