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Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat einen Briefschreiber wegen Beleidigung angezeigt.

© dpa

Matthies meint: Lieber niedriger hängen

Weil ihn ein Briefschreiber ein "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt" nannte, erstattete Bayern Innenminister Joachim Herrmann Anzeige wegen Beleidigung - und verlor. Dabei hätte er sich am Alten Fritz ein Beispiel nehmen können. Eine Glosse.

Juristen sind gut ausgebildete Leute, die wir uns was kosten lassen, an der Universität und auch später, wenn sie Recht sprechen. Ihre Arbeit kann nicht billig sein, denn in einem soliden, gut begründeten Urteil steckt nicht weniger Aufwand als im Austausch einer Zylinderkopfdichtung, die gesellschaftlich längst nicht so relevant ist. Warum beschäftigen wir also unsere Juristen oft mit solchem kleinkarierten Unfug?

Ich muss dazu jetzt etwas ausholen. Es gibt nämlich den bayerischen Innenminister Herrmann, der im vergangenen Jahr bei „Hart, aber fair“ einen Fehler gemacht hat. Als ein Landsmann in einem Filmeinspieler den unschönen Satz sagte, „die Neger passen nicht zu uns“, da holte er eine Weile tief Luft. Dann bezog er Stellung, sagte klar, das Asylrecht habe nichts mit der Hautfarbe zu tun, ganz im demokratischen Konsens.

Nur wollte er noch etwas anknüpfen, was ihm dann erst ein paar Minuten später unterlief: „Roberto Blanco war immer ein wunderbarer Neger, der den meisten Deutschen wunderbar gefallen hat.“ Das war peinlich, aber sicher kein Beweis dafür, dass im Politiker nun ein heimlicher Rassist stecke, wie von interessierter Seite gern behauptet wurde. Blanco selbst grinste sich eins, Herrmann entschuldigte sich, und das hätte es gewesen sein können.

Allerdings schrieb nun ein deutsch-ghanaischer Rechtsanwalt an den Innenminister einen Brief mit dem Betreff „Ihre rassistische Gesinnung“ und teilte ihm mit, er sei ein „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ – was man eben so schreibt, wenn einen später der gerechte Zorn überwölbt.

An dieser Stelle hätte es nun wiederum gut sein können. Herrmann hätte einen Antwortbrief schreiben können oder auch nicht, er hätte erbost auf den Schreibtisch schlagen oder seinen persönlichen Referenten rundmachen können; Minister haben viele schöne Möglichkeiten, Dampf abzulassen, egal, auf welche Weise er erzeugt wurde.

Herrmann aber wählte nun den ungeschicktesten Weg: Er setzte teure Juristen in Marsch, erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung. Und fing sich nun vom Karlsruher Amtsgericht die Bemerkung ein, es gebe bei ehrverletzenden Angriffen das „Recht zum Gegenschlag“.

So ist es. Mit seiner ehrpusseligen Anzeige hat Herrmann nur erreicht, dass sich halb Deutschland noch einmal über seinen blöden Satz aufregt. Wie war das mit dem Alten Fritz, als er eine Karikatur über sich selbst erblickte? „Hängt es doch niedriger“, sagte er, „daß die Leute sich nicht den Hals ausrecken müssen.“ Ein Tick dieser preußischen Souveränität würde sich auch in Bayern mal ganz gut machen.

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