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Wird von Datenschützern kritisiert: Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

© Imago/CommonLens

Maut und Datenschutz: "Unverhältnismäßig" und "unnötig"

13 Monate lang könnten nach Dobrindts Gesetzentwurf Daten von Autofahrern gespeichert werden. Dagegen machen nun Datenschützer und Abgeordnete mobil.

Von Anna Sauerbrey

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgefordert, auf eine elektronische Erhebung der Maut zu verzichten. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten sie am Freitag, es gebe „mildere und effektive Mittel zur Kontrolle“, „ohne täglich an hunderten Kontrollpunkten hunderttausende Kfz-Kennzeichen zu erfassen und zu speichern“. Eine Papiervignette nach dem Vorbild anderer europäischer Länder reiche völlig aus. Die Datenschützer kritisierten außerdem die Pläne des Ministeriums, ein zentrales Mautregister einzurichten und private Dritte in die Verarbeitung der Daten einzubeziehen.

Ulrich Lepper: Die Maut erzeugt einen "Datenberg, der nicht nötig ist"

Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagte, das Projekt dürfe nicht dazu führen, „dass Bewegungsdaten von Millionen von Verkehrsteilnehmern erhoben und gespeichert werden“. Sein nordrhein-westfälischer Kollege Ulrich Lepper kritisierte die Dobrindt-Pläne ebenfalls. „Es wird ein Datenberg erzeugt, der nicht nötig ist.“ Auch Bundestagsabgeordnete schlossen sich an. Der SPD-Datenschutzexperte Gerold Reichenbach erklärte die geplante Speicherpraxis für „unverhältnismäßig“.

Im Zuge der Maut-Kontrolle würden unter anderem ein Bild des Autos plus Zeit und Ort gespeichert

Der Entwurf für ein Mautgesetz wurde von Netzpolitik.org im Internet öffentlich gemacht. Demnach können Daten wie ein Bild des Autos, Name und Anschrift des Halters sowie Ort und Zeit der Straßennutzung bis zu 13 Monate gespeichert werden – so lange, wie ein Antrag auf Erstattung der Maut zulässig wäre. Auch dürften mehrere Ämter die Basisdaten der Autofahrer bis zu sechs Jahre lang speichern. Besonders die Erstattungsregelung wiesen Experten als „weltfremd“ zurück. Kaum jemand lasse ein Auto zu und nutze dann nie die Autobahn, sagte der IT-Anwalt Matthias Bergt.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte wurde bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs nicht mit einbezogen

Dobrindts Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wird gehört. Ihre Stellungnahme entspreche weitgehend der Position der Datenschutzkonferenz, hieß es am Freitag aus ihrer Behörde. Die Bundesdatenschutzbeauftragte wird gemäß Geschäftsordnung in die Ressortabstimmung einbezogen. Bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs wurde sie dagegen nicht hinzugezogen.

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