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Politik: Mediziner warnen vor Missbrauch zu kommerziellen Zwecken

Die Ärzteschaft hat vor einem Missbrauch menschlicher Gene zu kommerziellen Zwecken gewarnt. Die EU-Richtlinie, die eine Patentierung von isolierten Teilen des menschlichen Körpers wie Zellen und Organen erlaube, gefährde die Transparenz medizinischer Forschung, kritisierte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe am Mittwoch auf dem 103.

Die Ärzteschaft hat vor einem Missbrauch menschlicher Gene zu kommerziellen Zwecken gewarnt. Die EU-Richtlinie, die eine Patentierung von isolierten Teilen des menschlichen Körpers wie Zellen und Organen erlaube, gefährde die Transparenz medizinischer Forschung, kritisierte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe am Mittwoch auf dem 103. Deutschen Ärztetag in Köln. Es sei zu befürchten, dass Forschungsergebnisse in Erwartung einer Patenterteilung nicht schnell genug veröffentlicht und dadurch Experimente am Menschen unnötig wiederholt würden.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin wies darauf hin, dass die EU-Richtlinie bereits seit 1998 auch für Deutschland geltendes Recht sei, das nun in einem Gesetz der Bundesregierung lediglich bestätigt werde. Dementsprechend unsinnig sei die Kritik an dem Gesetzentwurf, da sich rechtlich nichts ändern werde. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte von einem unzulässigen und verantwortungslosen Entwurf gesprochen und vor einem "Ausverkauf der Natur an die Genkonzerne" gewarnt. Auch der Weltärztebund, der acht Millionen Mediziner aus 70 Ländern vertritt, bekräftigte seine Ablehnung der Patentierung menschlicher Genome.

Die 250 Delegierten des Deutschen Ärztetages haben das Werbeverbot für Mediziner gelockert. Künftig soll es erlaubt sein, auf Praxisschildern, in Zeitungsanzeigen und im Internet auf zusätzliche Qualifikationen und besondere Behandlungsmethoden hinzuweisen. Patienten könnten ihr Recht auf freie Arztwahl und Selbstbestimmung bei der Behandlung nur dann wahrnehmen, wenn sie auch die dafür notwendigen Informationen erhielten. Allerdings müssten sie weiterhin vor unseriöser, anpreisender und irreführender Werbung geschützt werden.

Das Ärzteparlament warnte vor einer Ausgrenzung chronisch und schwer kranker Menschen aus der medizinischen Versorgung. Durch die Gesundheitsreform 2000 könnten Krankenkassen mit einzelnen Ärzten oder Arztgruppen Versorgungsverträge schließen ohne eine Mitsprache der Kassenärztlichen Vereinigungen, die für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung zuständig sind.

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