zum Hauptinhalt

Politik: Mehr Geld für die Kirchen

Künftig soll auch für Kapitalerträge automatisch Kirchensteuer abgeführt werden.

Berlin - Wer Mitglied in einer Kirche ist, zahlt Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird bei den meisten automatisch mit der Lohnsteuer erhoben und von den Finanzämtern eingezogen. So viel dürfte bekannt sein. Weniger bewusst ist wohl vielen Kirchenmitgliedern, dass auch ihre Erträge aus Kapitalvermögen kirchensteuerpflichtig sind. Seit 2009, als die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, steht zwar ein entsprechender Passus in den Kirchensteuergesetzen der Länder. Doch anders als die Kirchenlohnsteuer wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge bislang nicht automatisch eingezogen. Kirchenmitglieder, die über Kapitalvermögen verfügen, müssen ihrer Bank einen Hinweis auf ihre Kirchenmitgliedschaft geben oder einen entsprechenden Vermerk in der Anlage „Kap“ in der Einkommenssteuererklärung machen. Wer das nicht tut, ob aus Unkenntnis oder weil er sich die zusätzliche Steuer sparen will, musste bisher nicht mit Sanktionen rechnen. Dadurch dürften den Kirchen Einnahmen entgangen sein.

Das soll sich bald ändern. Ab 2014, spätestens ab 2015 sollen die Banken auf die Kapitalertragssteuer automatisch einen Kirchensteuerzuschlag erheben und abführen. Die entsprechenden Datenbanken werden gerade erstellt, die notwendigen gesetzlichen Änderungen sollen noch im März vom Bundesrat beschlossen werden. Wie viel Geld das automatisierte Verfahren den Kirchen zusätzlich in die Kassen spülen wird, könne man seriös nicht vorhersagen, heißt es in den Kirchenämtern. Man gehe aber von „beträchtlichen Summen“ aus.

Künftig sollen Banken und Lebensversicherungen einmal im Jahr in einem automatisierten Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern nachfragen, ob ihre Kunden Mitglied in einer der dort registrierten 70 steuererhebenden Religionsgemeinschaften sind. Wenn ja, werden die Institute die Kirchensteuer von den Kapitalerträgen der Kunden einbehalten und abführen. Als Zugeständnis an den Datenschutzbeauftragten, der Einsprüche gegen das automatisierte Verfahren erhoben hatte, wird gesetzlich geregelt, dass die Bürger der Weitergabe ihrer „Religionsmerkmale“ widersprechen können, indem sie einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben.

Am 22. März will der Bundesrat über das „Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ abstimmen. Dieses Gesetz regelt unter anderem, dass die Sperrvermerke bis zum 30. Juni eines jeden Jahres eingegangen sein müssen. Hintergrund für die Befristung ist eine mögliche Überlastung des Bundeszentralamtes für Steuern. „Da sich die Anfrage der Banken auf alle 80 Millionen Bürger beziehen, ist der Umfang der eingehenden Sperrvermerke kaum kalkulierbar“, schreiben CDU/CSU- und FDP-Fraktion in dem von ihnen initiierten Entwurf.

Die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder einer anderen Religionsgemeinschaft wird der Bank verschlüsselt mitgeteilt und ist nur für den bankinternen Gebrauch bestimmt. Wer durch einen Sperrvermerk verhindert, dass die Bank die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft erfährt, muss selbst einen Hinweis darauf in der Steuererklärung abgeben. Die Bank leitet die erhaltene Auskunft über den Sperrvermerk automatisch ans Finanzamt weiter, das gehalten ist, die Angaben mit den Angaben in der Steuererklärung abzugleichen. Sich um die Zahlung herumzumogeln wird nicht mehr möglich sein. Auch Unwissenheit wird nicht mehr schützen. Claudia Keller

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false